Zwangsversteigerung Zwei Bieter für den Langerfelder Bunker

Bei der gestrigen Zwangsversteigerung gab es Gebote bis 210 000 Euro — das war der Bank zu niedrig.

Zwangsversteigerung: Zwei Bieter für den Langerfelder Bunker
Foto: Anna Schwartz

Langerfeld. Der alte Bunker an der Schwelmer Straße hätte Mittwoch fast den Eigentümer gewechselt. Aber eben nur fast. Beim zweiten Zwangsversteigerungstermin im Amtsgericht gab es zwei Interessenten, die beide Gebote abgaben.

Doch die Gläubigerin, die Degussa-Bank, lehnte die Gebote für das massive Gebäude, zu dem noch ein rund tausend Quadratmeter großes Grundstück an der Preußenstraße gehört, ab.

Auf 235 000 Euro war der Verkehrswert des Bunkers festgelegt worden. Beim ersten Termin im Januar wollte die Degussa-Bank beim gleichen Verkehrswert 450 000 Euro erzielen. Damals hatte niemand eine Summe vorgeschlagen, die mit der 5/10-Regelung konform war. Eine Person hatte 115 000 Euro in Aussicht gestellt, lag damit aber unter der Hälfte des Verkehrswertes und zog das Gebot sogleich zurück.

200 000 Euro lautete hingegen Mittwoch kurz nach Eröffnung des Bieterverfahrens das erste Gebot. Ein türkisches Bruderpaar aus Wuppertal und Hückeswagen, das nach eigenen Angaben eine Immobilienfirma betreibt, hatte sich zuerst gemeldet. Sie wollten — so wie es auch die Pläne der insolventen Treuhand Immobilien AG waren — Wohnungen aus dem Bunker machen, erzählte einer der Brüder.

Mit ihrem Gebot lagen die Bieter deutlich über den nötigen 70 Prozent. 7/10 des Verkehrswertes, in diesem Fall 164 500 Euro, waren nötig, damit das Gebot nicht von Amts wegen versagt wird. Dass das Mindestgebot bei 7994,94 Euro lag, war mehr eine Formalie als ein tatsächlicher Wert.

Dann passierte eine halbe Stunde lang gar nichts. Die Zuschauer warteten gespannt. Eine Gruppe von drei Personen schaute sich kurz das Gutachten zum Bunker an und gab es anschließend an den Bieter weiter, der sich sofort darin vertiefte. Plötzlich trat eine junge Frau, die zu dem Trio gehörte, dass sich zuerst die Unterlagen angeschaut hatte, nach vorn. Sie informierte sich bei der Rechtspflegerin, die die Versteigerung leitete, nahm dann aber unverrichteter Dinge wieder Platz. Nach 30 Minuten, der standardmäßigen Bietfrist, erklärte die Rechtspflegerin das Ende. Noch einmal forderte sie auf, Gebote abzugeben. Doch nichts geschah. Er als es hieß „Zum ersten, zum zweiten“ — erhob sich die junge Frau erneut und ging nach vorn. Dort gab sie ihr Gebot und einen Bundesbank-Scheck als Sicherheit ab. 210 000 Euro wollte sie sich den Bunker kosten lassen.

Wieder hieß es „Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten“ und die junge Wuppertalerin wäre fast die Eigentümerin des Bunkers gewesen. Doch da meldete sich der Vertreter der Degussa-Bank zu Wort: „Ich beantrage die einstweilige Einstellung des Verfahrens“, ließ er die Anwesenden wissen. 210 000 Euro waren der Bank dann doch zu wenig.

Somit wird es zu einem dritten Termin kommen, in dem der Bunker versteigert werden soll. Wie die Rechtspflegerin erläuterte, fallen dann die Schutzvorschriften weg, also die Regelungen dafür, wie hoch ein Gebot sein muss, damit es vom Gericht anerkannt wird. Diese Mindest-Summen fallen deshalb weg, weil jetzt ein Gebot abgelehnt worden ist. Allerdings hat man schon dieses Mal gesehen, dass die Gläubiger-Bank immer noch das letzte Wort hat. Und ob sich beim dritten Mal ein neuer Investor findet, der mehr zahlen will, ist fraglich.

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