Immobilie Der Wasserspeicher soll Denkmal werden

In dem roten Ziegelgebäude könnten Wohnungen mit besonderem Flair entstehen.

Das markante Gebäude aus dem Jahr 1895 hat einige Freunde im Stadtteil.  Foto: Gerhard Bartsch

Das markante Gebäude aus dem Jahr 1895 hat einige Freunde im Stadtteil. Foto: Gerhard Bartsch

Foto: ja/Bartsch,G. (b13)

Ein von den Nächstebreckern geliebtes Stück Heimat hat gute Chancen in die Denkmalliste der Stadt aufgenommen zu werden. Es geht um den bis vor zehn Jahren genutzten Frischwasserspeicher an der Linderhauser Straße. Das prächtige rote Ziegelgebäude wurde 1895 errichtet und ist laut Hermann Josef Richter, dem Vorsitzenden des Nächstebrecker Bürgervereins, in seiner Art und Bauweise einzigartig für den Wuppertaler Osten und damit als Baudenkmal überaus erhaltenswert.

„Das Gebäude könnte für Wohnungen mit besonderem Flair genutzt werden“, so Richter, und sein Vorstandskollege Klaus Rollenbeck sieht angesichts der Originalität des Gebäudes auch gute Chancen für die Installierung einer Gastronomie.

Eigentümer des Areals
sind die Stadtwerke

Eigentümer des 8200 Quadratmeter großen Areals, das von der Linderhauser bis zur Wittener Straße reicht und auch ein vermietetes Zweifamilienhaus beinhaltet, sind die Wuppertaler Stadtwerke, die das Gebäude einschließlich des Geländes gern verkaufen würden und an die Veräußerung nicht den Erhalt des roten Ziegelbaus geknüpft haben.

Um den eventuellen Abbruch des rund 125 Jahre alten Bauwerks zu verhindern, hat der Nächstebrecker Bürgerverein sich schriftlich an das Ressort Bauen und Wohnen der Stadt Wuppertal gewandt und um Überprüfung gemäß Paragraf 2 des Denkmalschutzgesetzes NRW gebeten.

Eine Bitte, die bei Uwe Haltaufderheide vom Ressort Bauen und Wohnen auf wohlwollendes Verständnis stieß, wie aus der Antwort hervorgeht. Haltaufderheide sichert dem Bürgerverein Nächstebreck zu, dass die Untere Denkmalbehörde das Anliegen aufgreifen und das Objekt, gern auch in Gegenwart von Vertretern des Bürgervereins, einer Prüfung im Sinne des betreffenden Paragrafen im Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen unterziehen wird.

Man werde im „Gefolge einer genaueren örtlichen Inaugenscheinnahme das Gebäude und seine technischen Einrichtungen – soweit noch vorhanden – fotografisch mit allen Details dokumentieren.“ Hierbei werde auch die Baugeschichte und die Historie der Barmer Wasserversorgung berücksichtigt. Die Bewertung will die Untere Denkmalbehörde danach an die für die Prüfung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes allein zuständige Fachgutachterstelle des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, weiterleiten. Werde dann die Denkmaleigenschaft des Objektes festgestellt, sei es in die Denkmalliste einzutragen.

Die Wuppertaler Stadtwerke sehen die neue Entwicklung einer eventuellen Eintragung des roten Ziegelbaus in die Denkmalliste eher leidenschaftslos. Sprecher Holger Stephan erklärte, dass die WSW schon einen Kaufinteressenten für das Gebäude hätten, der vor allem die Fassade im Eingangsbereich als erhaltenswert ansehen würde.

„Insofern besteht da eine Übereinstimmung der Interessen“, sagte Stephan zur derzeitigen Situation, konnte aber zum Verkauf des gesamten 8200 Quadratmeter großen Areals noch nichts sagen.

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