Stadt Solingen kritisiert „Boulevardmedien haben aus der Tragödie Profit geschlagen“

Solingen. · Beim Deutschen Presserat sind zahlreiche Beschwerden über die reißerische Berichterstattung einiger Boulevardmedien zum Fall Solingen eingegangen. In der Kritik stehen besonders die Recherchemethoden.

 Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt (v.l.) und Einsatzleiter Robert Gereci sprachen bei der Pressekonferenz zum Tod von fünf Kindern.

Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt (v.l.) und Einsatzleiter Robert Gereci sprachen bei der Pressekonferenz zum Tod von fünf Kindern.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Die Familientragödie in der Hasseldelle, bei der eine 27-jährige Mutter unter dem Tatverdacht steht, fünf ihrer sechs Kinder getötet zu haben, hat bundesweit für Erschütterung gesorgt. Entsprechend hoch ist die öffentliche Aufmerksamkeit, die der dramatische Fall auf sich zieht. Die reißerische Art der Berichterstattung und die Methoden, derer sich offenbar einige Vertreter der Boulevardmedien bei ihrer Recherche bedient hatten, sind inzwischen in die Kritik geraten. So sind beim Deutschen Presserat bis Dienstag 51 Beschwerden über einen Artikel auf bild.de, dem Online-Portal der Bild-Zeitung, eingegangen.

Konkret beziehen sich diese Beschwerden auf einen Artikel, den die Bild-Redaktion hinter eine Bezahlschranke gestellt hatte und der zunächst am 4. September erschienen war. „Mutter (27) hat fünf ihrer Kinder getötet: Freund (. . .) telefonierte mit dem Sohn, der überlebte“ hatte das Portal getitelt – und damit nicht nur den dringenden Tatverdacht gegen die Mutter als Tatsache verkauft, sondern für den Artikel offenbar auch ein zwölfjähriges Kind befragt, mit dem der überlebende Junge kurz nach den Geschehnissen in Kontakt gestanden haben soll. Auch der Name dieses Freundes wurde genannt. Außerdem hatte das Portal zeitweise ein unverpixeltes Foto der Mutter auf seiner Startseite gezeigt.

Besonders sauer aufgestoßen war vielen Usern, dass bild.de Auszüge eines privaten Chats zwischen den Jungen veröffentlicht hatte. Ähnlich unrühmlich fiel die Berichterstattung des Kölner Privatsenders RTL und dessen Online-Portal RTL.de aus, das auch unverpixelte Fotos der Mutter veröffentlicht hatte. Eine Reporterin hatte ebenfalls ein Interview mit dem Freund des überlebenden Jungen geführt.

Zu den Kritikern dieser Vorgänge gehört die Stadt Solingen, die sich mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat wende, teilt Rathaussprecherin Stefanie Mergehenn schriftlich mit: „Die Berichterstattung über die Familientragödie in der Hasseldelle hat nach Ansicht von Oberbürgermeister Tim Kurzbach zahlreiche Grenzen des Pressekodex überschritten. Konkret kritisiert die Stadt Solingen in einer Beschwerde an den Deutschen Presserat die Zeitung „Bild“, den TV-Sender RTL sowie deren Online-Portale. Außer Acht gelassen wurden demnach der Schutz der Persönlichkeit vor allem von Kindern und Jugendlichen sowie der Grundsatz der Unschuldsvermutung.“

Als zusätzlich verwerflich werten die Verantwortlichen der Stadt, „dass Nachbarn in der Hasseldelle von Reportern belästigt wurden und besonders sensationsheischende Online-Beiträge nur hinter der Bezahlschranke abgerufen werden konnten“. Damit hätten „die Boulevardmedien noch Profit aus der Tragödie geschlagen“, heißt es bei der Stadt weiter.

Dies ist auch der Tenor der Kritik, der beim Deutschen Presserat ankommt: „Die Beschwerdeführer kritisieren, dass die Redaktion einen vertraulichen Chat veröffentlicht hat, in dem sich ein womöglich traumatisierter Minderjähriger an einen Freund wendet“, berichtet Sprecherin Sonja Volkmann-Schluck. Hier werde ein schutzbedürftiges Kind vorgeführt, so die verbreitete Ansicht. „Leider liegt uns der vollständige Artikel noch nicht vor, da die Redaktion ihn bereits gelöscht hat.“

Zu prüfen sei etwa, ob die Redaktion gegen eine Richtlinie verstoßen hat, wonach besondere Zurückhaltung bei der Recherche gegenüber schutzbedürftigen Personen geboten sei. Zudem stelle sich die Frage, ob der Persönlichkeitsschutz des Jungen verletzt wurde und ob eine „übertrieben sensationelle Berichterstattung“ vorliege. Es stelle sich die Frage, „ob die veröffentlichten Informationen von einem öffentlichen Interesse gedeckt waren oder nicht“.

„Ob Verstöße gegen den Kodex vorliegen oder nicht, kann erst der zuständige Beschwerdeausschuss entscheiden. Wir sind derzeit aber noch in der Vorprüfung und werden – sobald uns der vollständige Artikel vorliegt – zeitnah entscheiden, ob wir ein Verfahren einleiten“, kündigt Volkmann-Schluck an. Bei begründeten Beschwerden könne der Deutsche Presserat von einem Hinweis über eine Missbilligung bis hin zu einer Rüge verschiedene Maßnahmen einleiten. „Nur bei der öffentlichen Rüge besteht die Verpflichtung, diese auch abzudrucken.“ Zum Abdruck habe sich auch die Bild-Zeitung verpflichtet.

Das Blatt bezog zu den Vorwürfen Position: „Bild hatte die von RTL aufgebrachte Geschichte über die WhatsApp-Chats, die zwischenzeitlich auch international aufgegriffen worden war, mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Mutter des Freundes des Jungen am Freitag übernommen“, argumentiert ein Sprecher. „Bei der Beurteilung des Nachrichteninteresses der Chats waren wir zu demselben Schluss wie die Ermittlungsbehörden gekommen, die diese Chats bei Pressekonferenzen vorgelesen hatten.“ Der Chat zwischen den beiden Jungen, der Gegenstand der Kritik ist, wurde bei der bislang einzigen Pressekonferenz von Polizei und Staatsanwaltschaft zu dem Fall allerdings nicht vorgelesen.

(Andreas Tews, Kristin Dowe und Verena Willing)
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