Neue Allgemeinverfügung Stadt Remscheid verschärft Corona-Maßnahmen und beschließt Ausgangssperre ab Dienstag

Remscheid · Ab Dienstag, 13. April, treten in Remscheid mehr Einschränkungen in Kraft. Dazu gehören unter anderem eine Ausgangssperre und verschärfte Kontaktbeschränkungen. Ein Überblick.

 In Remscheid gelten ab kommendem Dienstag schärfere Corona-Maßnahmen.

In Remscheid gelten ab kommendem Dienstag schärfere Corona-Maßnahmen.

Foto: Roland Keusch

Zur Eindämmung des pandemischen Geschehens in Remscheid erlässt die Stadt Remscheid in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium NRW am Montag eine Allgemeinverfügung, mit der sie ein Bündel von zusätzlichen Coronaschutzmaßnahmen anordnet. Hierzu gehören eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr morgens, eine verschärfte Kontaktbeschränkung im privaten Bereich, die Schließung von Park- und Sportanlagen und eine erweiterte Maskenpflicht im Auto. Die Allgemeinverfügung tritt am Dienstag in Kraft und gilt wie die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW bis zunächst zum 18. April. Das teilt die Stadt am Sonntag mit.

Der Remscheider Covid-19-Krisenstab hat sich am Samstag zu diesen neuen einschneidenden Maßnahmen entschieden. Die 7-Tages-Inzidenz von deutlich über 200 macht eine weitere Verschärfung der bestehenden Kontaktreduzierungen dringend erforderlich. Mit dem zeitversetzten Inkrafttreten der neuen Schutzreglungen ab Dienstag erhalten Gewerbetreibende, Arbeitgeber Zeit, sich insbesondere auf die Ausgangssperre, beispielsweise für die Ausgabe einer Arbeitsgeberbescheinigung für nachts Tätige, vorzubereiten.

Nachstehend die Regelung im Einzelnen. Verstöße gegen die Regelungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Ausgangssperre

Zwischen 21 und 5 Uhr darf die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen werden. Zu dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen für Einzelpersonen:

  • Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
  • zur Berufsausübung und zur Ausübung des Dienstes (Nachweis/Ausweis/Arbeitgeberbescheinigung ist in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen),
  • zum Besuch von Ehegattinnen/Ehegattengatten, Lebenspartnerinnen/ Lebenspartnern sowie Partnerinnen/Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft auch über Nacht,
  • zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähri­ger,
  • zur Begleitung Sterbender,
  • zur Versorgung von Tieren oder
  • zu ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken, die im Einzelfall glaubhaft nachgewiesen werden müssen.

Kontaktbeschränkung

Ab Dienstag gilt im privaten Bereich dieselbe Kontaktbeschränkung wie im öffentlichen Bereich: Ein Hausstand darf mit maximal mit einer anderen Person zusammenkommen. Dabei gelten Paare, auch wenn beide nicht im gleichen Haushalt leben, als ein Hausstand. Kinder aus einem der beiden Hausstände bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Diese Regelung gilt selbstverständlich nur außerhalb der Ausgangssperre.

Schließung der Parkanlagen und der Sportfreianlagen

Zur Reduzierung von Kontakten im Freien werden die Parkanlage Kuckuck, der Stadtpark und der Hardtpark gesperrt. Gesperrt werden außerdem die städtischen Sportfreianlagen – bislang erfolgte ihre Sperrung über die Ausübung des Hausrechtes – und die privaten/vereinseigenen Sportfreianlagen. Damit bleibt nur noch der Individualsport unter Beachtung der oben ausgeführten Kontaktbeschränkungen möglich.

Mitfahrer-Maskenpflicht

Ab Dienstag müssen Mitfahrerinnen und Mitfahrer bei Fahrten mit einer haushaltsfremden Person im privaten PKW eine medizinische Maske tragen. Hiervon sind Kinder bis 6 Jahre ausgenommen.

(red)
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