Staatsanwalt ermittelt nicht weiter

Streit um Uni-Wahl: Kein strafbares Verhalten entdeckt.

Bei der Wahl zum Studierendenparlament am Anfang dieses Jahres fanden die Verantwortlichen in den Urnen am Campus Haspel und Grifflenberg rund 200 Stimmzettel zu viel. Im Sommer wurde an beiden Standorten erneut gewählt, die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf und stellte diese wieder ein. Ein Einspruch des alten Allgemeinen Studierendenausschusses (Asta) scheiterte. Der jetzt amtierende Asta hat der Blickfeld-Redaktion (Campuszeitung der Wuppertaler Uni, Anm. d. Red.) den Schriftverkehr mit der Wuppertaler Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt. Der damalige Asta und seine Vorsitzenden, Bastian Politycki (RCDS) und Niclas Schürmann (Jusos), reichten bei der Staatsanwaltschaft zudem Beschwerde ein, „da die möglicherweise strafrechtlich relevanten Paragrafen § 267 StGB und § 271 StGB [„Mittelbare Falschbeurkundung“, Anm. d. Red.] nicht geprüft wurden“.

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Die Staatsanwaltschaft wies den Einspruch ab. In der Begründung schrieb sie, dass die Ermittlungen „keine Hinweise auf den oder die unbekannten Täter“ ergeben hätten. Auch eine Spurensicherung an Stimmzetteln oder dem Karton mit den unbenutzten Stimmzetteln sei „nicht erfolgversprechend, da eine Vielzahl von Personen diese hätten berühren können“. Der aktuelle Asta-Vorstand bedauert die Entscheidung der Staatsanwaltschaft: „Dass die Rechtslage derzeit offenbar die Manipulation von Wahlen in der Verfassten Studierendenschaft nicht als einen strafrechtlich relevanten Vorgang ansieht, ist dabei nicht nur bedauerlich, sondern angesichts demokratischer Grundsätze nicht nachvollziehbar und dem Schutz der studentischen Selbstverwaltung und Mitbestimmung in größtem Maße schädlich.“

“ Dieser Text erschien in einer längeren Version zuerst in der Campuszeitung Blickfeld.

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