Wuppertal Springmann-Prozess: Gericht will Aussagen der Polizisten zulassen

Wuppertal. Das Gericht hat im Fall des ermordeten Ehepaars Springmann beschlossen, dass es die Polizeibeamten, die den Enkel des Ehepaars vernommen haben, anhören will. Der Enkel habe erst nach den ersten Vernehmungen als Beschuldigter gegolten.

Seit Ende März läuft der Prozess.

Seit Ende März läuft der Prozess.

Foto: Fischer, Andreas (f22)

Daher sieht es bisher keine Grundlage für ein Verwertungsverbot seiner Aussage vor der Polizei.

Die Anwälte des Enkels und seines Bekannten hatten zuvor Einspruch gegen Aussagen der Polizisten erhoben. Ihre Mandanten seien vor der Vernehmung nur als Zeugen und damit nicht ausreichend belehrt worden. Die Polizei hätte sie auch belehren müssen, dass sie möglicherweise Beschuldigte sein können. Dann hätten sie die Aussage verweigern können. Das Gericht hatte die Verhandlung, vor erneut vollbesetzten Zuschauerreihen im Wuppertaler Landgericht daraufhin unterbrochen und sich über das weitere Vorgehen beraten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Enkel des Springmann-Ehepaars Mord aus Habgier vor. Der 26-Jährige soll gemeinsam mit einem Bekannten (45) seine wohlhabenden Großeltern in ihrem Ronsdorfer Haus niedergeschlagen und erdrosselt haben.

Der Prozess um das brutale Verbrechen hat am 23. März vor dem Landgericht begonnen. Am ersten Verhandlungstag vor voll besetzten Zuschauerbänken bestritt ein Verteidiger des Enkels in dessen Namen den Vorwurf. Er habe seine Großeltern innig geliebt. Beide Angeklagte wollen nach Angaben ihrer Verteidiger möglicherweise später im Prozess aussagen. Die Anwälte kritisieren, dass die Anklage nur auf Indizien beruhe und keine ausreichenden Beweise enthalte. kati/red

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