Mordfall Springmann Springmann-Prozess: Befangenheitsantrag statt Plädoyers

Wuppertal · Im Prozess um den Doppelmord am Wuppertaler Unternehmer-Paar Springmann haben die Verteidiger am Dienstag den Start der Plädoyers zunächst verzögert. Sie stellten einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht.

Springmann-Prozess: Befangenheitsantrag statt Plädoyers
Foto: Fischer, Andreas (f22)

Die Kammer hatte zuvor eine Reihe von Beweisanträgen der Verteidigung abgelehnt. Das stieß bei den Verteidigern auf Empörung: Die Kammer handele wohl nach dem Grundsatz „Im Zweifel gegen den Angeklagten“, erklärten sie. Das Gericht wolle sich offenbar von seinen Ansichten nicht mehr abbringen lassen. Die Ablehnung der Anträge sei willkürlich; die Richter seien voreingenommen, erklärte die Verteidigung.

Das Gericht will am Nachmittag bekanntgeben, wie es weitergeht. Eigentlich sollten die Plädoyers am Vormittag beginnen.

Als mutmaßlicher Doppelmörder sitzt der 26-jährige Enkel der Mordopfer auf der Anklagebank. Nach Ansicht der Ermittler hatte er befürchtet, dass seine vermögenden Großeltern die üppigen Geldzuwendungen an ihn stoppen. Er bestreitet die Tat.

Mitangeklagt ist ein Freund und Geschäftspartner des Enkels. Beide sollen die 91 und 88 Jahre alten Eheleute und bekannten Kunst-Mäzene in deren Villa niedergeschlagen und erdrosselt haben. Ihnen droht lebenslange Haft.

(dpa)
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