Mordfall Springmann Lebenslange Haft für Springmann-Enkel und Geschäftspartner gefordert

Wuppertal · Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Springmann-Enkel seine Großeltern mit seinem Geschäftspartner zusammen ermordete, um seine Enterbung zu verhindern. Die Verteidiger forderten Freisprüche.

Verhandlung vor Gericht

Verhandlung vor Gericht

Foto: Fischer, Andreas (f22)

Weit auseinander liegen die Forderungen bei den Schlussvorträgen, die am 44. Tag im Springmann-Prozess gehalten wurden: Staatsanwalt Hauke Pahre forderte mit lebenslanger Haft bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld Höchststrafen, die Verteidiger sprachen sich für Freisprüche ihrer Mandanten aus. Die 91 und 88 Jahre alten Eheleute und bekannten Kunst-Mäzene aus Wuppertal waren tot in ihrer Villa entdeckt worden. Aufbruchspuren fanden sich nicht.

Nach den Anwälten sprachen auch die beiden Angeklagten. Der Geschäftspartner (45) des Enkels sagte: „Ich habe die Springmanns weder persönlich gekannt, noch habe ich denen etwas angetan.“ Und der Enkel (27) erklärte: „Es ist mir wichtig zu sagen, dass ich meine Großeltern geliebt habe. Mein Großvater war mein Vaterersatz. Mir war in jedem Moment der Beziehung zu meinem Großvater klar, dass nichts die Beziehung kaputt machen konnte. Ich bedauere, dass ich manchmal ein falsches Bild von mir vermittelt habe. Aber mit dem Tod meiner Großeltern habe ich dennoch nichts zu tun und ich habe meine Großeltern auch nicht umgebracht.“

Staatsanwalt sieht
besondere Schwere der Schuld

Staatsanwalt Hauke Pahre ist überzeugt, dass die Angeklagten das Ehepaar ermordet haben. Seiner Meinung nach fassten sie den Plan, weil der Enkel seine Enterbung fürchtete. Dem Großvater Enno Springmann sei klar geworden, dass der Enkel nicht studierte. Zudem habe eine Aussprache wegen einer Schenkungssteuer angestanden, die der Enkel nicht zahlen konnte. Der habe das ihm übertragene Geld nicht verwaltet, sondern innerhalb eines Jahres 600 000 Euro ausgegeben, unter anderem für teure Autos.

Der Geschäftspartner habe das Interesse gehabt, dass der Enkel weiter Zuwendungen und das Erbe von seinen Großeltern erhält. Denn er habe in der gemeinsamen Firma zum Vertrieb von Stromverträgen Gehalt bezogen, ohne „nennenswerte Leistungen“ zu erbringen.

Pahre erklärte, warum er von einem Tod vor 19.30 Uhr ausgeht: weil die Eheleute Tageskleidung trugen, das Abendessen noch nicht zubereitet, die Alarmanlage nicht scharf gestellt war und weil der Mageninhalt der Opfer auf einen Tod etwa eine Stunde nach der Kaffeezeit von 16 Uhr hinwies.

Verdächtig sei unter anderem, dass der Geschäftspartner sein Geschäfts-Handy für das ganze Tat-Wochenende ausstellte, der Enkel nicht zu seinen Großeltern zurückkehrte, um eine vergessene Jacke mit Handy zu holen, die DNA-Spur des Geschäftspartners auf dem Kissen von Enno Springmann sowie Fasern und Blutspuren im Auto des Enkels. Er habe keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten: „Es wird beantragt, die Angeklagten jeweils wegen gemeinschaftlichen Mordes zu verurteilen und jeweils die besondere Schwere der Schuld festzustellen.

Ihm schloss sich der Anwalt des Nebenklägers an - des Sohnes des ermordeten Paars. Er betonte, wie sehr die Tat und das Verfahren das Leben des Sohnes beeinträchtigt habe. Dass der Enkel nicht davor zurückgeschreckt sei, seinen Vater zu verdächtigen, offenbare seine „verwerfliche Gesinnung“.

Die Verteidiger erklärten, es gebe keine Beweise gegen ihre Mandanten, nur Indizien. „Die Schuld ist durch nichts erwiesen“, sagte Klaus Bernsmann, Anwalt des Enkels. Die Anklage beruhe nur auf einem vermuteten Motiv. Das Gericht sei möglichen Alternativen für den Tathergang ebenso wie zuvor die Ermittler nicht ausreichend nachgegangen. Bernsmann warf der Anklage logische Fehler und „Taschenspielertricks“ vor. Reinhard Leis, Anwalt des Geschäftspartners, sprach von einer „sich selbst erfüllenden Prophezeiung“.

Klaus Bernsmann mahnte, für eine Verurteilung dürften keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten bestehen. Mord werde nicht mehr mit Todesstrafe geahndet, aber auch bei einer lebenslangen Haft müssten sich die Richter ihrer Verantwortung bewusst sein. Die Tat passe nicht zu den Persönlichkeiten des Angeklagten.

Sein Kollege Rüdiger Deckers, der sein Plädoyer von Anwältin Katharina Rausch vortragen ließ, griff die Spuren an, die alle auch auf andere Weise an ihre Fundorte gelangt sein könnten, als die Anklage annehme.

Gegen die Beweiskraft der DNA-Spur des Geschäftspartners im Zimmer von Enno Springmann argumentierten dessen Verteidiger Reinhard Leis und Klaus Sewald: Die Spur könne auch durch Übertragung dort gelandet oder gezielt dort platziert worden sein. Sie sei auch deshalb unglaubwürdig, weil es sonst keine weiteren Spuren gebe. Klaus Sewald wies darauf hin, dass ein Gehalt von 2000 Euro nicht als Motiv für einen Doppelmord reiche.

Das Gericht will das Urteil am Dienstag, 13. November, verkünden.

(red/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort