Wuppertal Springmann-Enkel soll für erbunwürdig erklärt werden

Wuppertal · Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft klagt vor dem Landgericht. Es geht um das millionenschwere Erbe der Springmanns.

 Im März 2017 war das Unternehmerpaar tot in seinem Haus in Ronsdorf gefunden worden.

Im März 2017 war das Unternehmerpaar tot in seinem Haus in Ronsdorf gefunden worden.

Foto: Fries, Stefan (fri)/Fries, Stefan (fr)

Nach der Tötung des Unternehmerpaares Christa und Enno Springmann im März 2017 ist der Enkel des Paares rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht war überzeugt, dass er seine Großeltern getötet hat.

Jetzt soll der heute 28-Jährige auch das Vermögen nicht bekommen, dass sein Großvater ihm hinterlassen hat. Dieser hatte den Enkel als Alleinerben eingesetzt. Der Stifterverband der Deutschen Wissenschaft klagt dagegen, beansprucht das Vermögen für die Enno und Christa Springmann Stiftung. Am Freitag gab es eine erste Verhandlung.

Das Ehepaar hatte die Stiftung 1995 gegründet, sie zeichnet jedes Jahr mehrere Wuppertaler Künstler aus. Enno Springmann hatte die Stiftung als Erbin vorgesehen, falls sein Enkel nicht erbt.

Wenn der Erbe den Erblasser vorsätzlich getötet hat, ist das ein berechtigter Grund, den Erben für erbunwürdig zu erklären. Das Zivilgericht muss sich jetzt selbst davon überzeugen, dass der Enkel seinen Großvater getötet hat, kann dabei das rechtskräftige Urteil des Strafprozesses einbeziehen.

Möglicherweise wird das Gericht den Enkel anhören, möglicherweise auch weitere Zeugen. Ob das geschieht, ist noch nicht klar. Unter anderem will das Landgericht abwarten, was der Enkel Ende März bei einer richterlichen Vernehmung am Landgericht Düsseldorf aussagt. Dort wird derzeit der neue Prozess gegen den Geschäftspartner (47) des Enkels vorbereitet.

Dieser war im Strafprozess als Mittäter angeklagt gewesen, wurde dann überraschend freigesprochen. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen diesen Freispruch hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Düsseldorfer Landgericht. Dort soll der Prozess am 20. August 2020 beginnen.

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