Sprachtest: 53 Knollen für Verweigerer

Auf Anweisung des Landes geht das Schulamt streng gegen Eltern vor, die ihre Kinder nicht zur Sprachstandserhebung Delfin schicken. So müssen Familien bis zu 1500 Euro Strafe zahlen.

Wuppertal. Es kommt noch dicker: Am Montag hatte die WZ berichtet, dass Ende des Monats zwei Elternpaare vor dem Amtsgericht stehen, weil sie Einspruch gegen einen städtischen Bußgeldbescheid über 750 Euro einlegten. Die Knollen kamen, weil sie sich geweigert haben sollen, ihre Kinder zur vorgeschriebenen Sprachstandserhebung Delfin zu schicken. Wie die WZ jetzt erfuhr, gibt es 53 eingeleitete Bußgeldverfahren, die sich mit demselben Thema befassen.

Insgesamt sind 30 drei- und vierjährige Kinder betroffen. Weil Ordnungswidrigkeiten aber immer einzelnen Personen angelastet werden, flatterten die Bußgeldbescheide teilweise doppelt, also sowohl Müttern als auch Vätern ins Haus - so entsteht die Zahl von 53 Verfahren. Absurd: Es kommt vor, dass Elternpaare eine Knolle über 1500 Euro bekommen, weit mehr als eine durchschnittliche Monatsmiete.

Auf Anfrage der WZ erklärt ein Sprecher der Stadt, wie es zu den Verfahren gekommen ist: Wer sein Kind nicht zur ersten Runde des Delfin-Tests im März geschickt hat, wurde im Mai zwei Mal angeschrieben und zur zweiten Runde eingeladen. Alle Eltern, die nicht reagierten, bekamen im September einen Anhörungsbogen - das war bei 98 Wuppertaler Eltern der Fall.

An die ganz hartnäckigen Erziehungsberechtigten verschickte das Schulamt der Stadt im November 53 Bußgeldbescheide. Hintergrund für dieses Vorgehen ist das neugefasste NRW-Schulgesetz. Laut Gesetz begehen Eltern, die ihre Kinder nicht an Delfin teilnehmen lassen, eine Ordnungswidrigkeit.

Das Landesgesetz ist indirekt auch Schuld an den hohen Knolle: "Für die Ordnungswidrigkeit sieht das zuständige Ministerium eine Spanne von 500 bis 1000 Euro vor, das Wuppertaler Schulamt hat sich für den Mittelwert entschieden", hieß es gestern seitens des Presseamtes. Und: "Das ist das letzte Mittel. Die Eltern hatten monatelang Gelegenheit, zu reagieren."

Wie geht es jetzt weiter? Wie berichtet, stehen am 30. Januar zwei Elternpaare vor dem Amtsgericht. Für alle anderen Empfänger der Bußgeldbescheide gilt: Wer die Knolle nicht bezahlt, dem droht eine Mahnung und im schlimmsten Fall sogar eine Zwangsvollstreckung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort