Wuppertal Splittergruppen sollen aus dem Rat verschwinden

Der Landtag berät am Donnerstag über die Wiedereinführung einer Sperrklausel für die Kommunalwahl. In Wuppertal beträfe das die ganz Rechten.

Wuppertal: Splittergruppen sollen aus dem Rat verschwinden
Foto: Marius Becker

Wuppertal. Der Hauptausschuss des Landtages hat bereits zugestimmt. Damit ist die Rückkehr der Sperrklausel ins Kommunalwahlrecht von NRW im Grunde beschlossene Sache. Am Donnerstag berät der Landtag in 2. Lesung darüber. Formsache. Möglicherweise steht vor den Stadtparlamenten nach der Wahl 2020 wieder eine Hürde für Kleinstparteien. 2,5 Prozent der Stimmen müssten sie dann erreichen, um Abgeordnete in die Räte entsenden zu können. Auch bei der SPD in Wuppertal stößt das auf große Gegenliebe. Im Rathaus ließen sich Mandatsträger und Mitglieder jetzt von Kerstin Heidler über das neue Gesetz informieren. Die Juristin arbeitet für die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK), die an den Beratungen für das neue Wahlrecht beteiligt gewesen ist. Wann das Gesetz in Kraft treten kann, ist trotz der breiten Mehrheit im Landtag allerdings noch unklar.

„Mit Klageverfahren ist zu rechnen“, sagte sie und berichtete von der Ökologisch-Demokratischen Partei ÖDP in Bottrop, die finanziell genügend Mittel haben soll, die Gerichte anzurufen. Und nötig hätte sie das auch. Denn sie gehört zu den Gruppierungen, die wohl nirgendwo die vorgegebenen 2,5 Prozent erreichen können. Mithin wäre ihre ratspolitische Karriere in NRW vermutlich beendet. Das gleiche gilt vor allem auch für rechte Splitterparteien wie NPD, Pro Deutschland sowie Die Republikaner, die teils auch im Wuppertaler Stadtrat ihr Unwesen treiben. Ihnen soll es im neuen Wahlrecht auch erschwert werden, Fraktionen zu bilden, wenn sie die Hürde überspringen sollten.

Mehr als zehn Jahre kooperieren Rot und Schwarz in Wuppertal

Aus Sicht der großen Fraktionen SPD, CDU, Grüne und Linke in den Stadträten und Kreistagen tut die Sperrklausel not. Ihnen fällt es immer schwerer, abseits großer Koalitionen Mehrheiten bilden zu können. Dass in Wuppertal seit mehr als zehn Jahren Rot und Schwarz kooperieren, ist auch eine Folge der 1999 abgeschafften Fünf-Prozent-Klausel. 2008 fiel in NRW dann auch noch die bis dahin geltende Ein-Prozent-Hürde.

In der Folge haben sich auch im Wuppertaler Stadtrat ganz rechte Mandatsträger zusammengeschlossen, um eine Fraktion zu bilden. Dafür gibt es Geld.

Außerdem haben die Befürworter der Sperrklausel eine Gerechtigkeitslücke festgestellt, wenn einfach nur die Zahl der Stimmen zählt, um in die Räte einziehen zu können. In Mönchengladbach beispielsweise haben dem NPD-Abgeordneten 769 Stimmen gereicht. Ein SPD-Abgeordnete benötigte dort fast 1300 Stimmen.

Das ist in Wuppertal ähnlich. Hier benötigte der Republikaner keine 1000 Stimmen, während ein Grüner mehr als 1350 Stimmen brauchte. Der Grund dafür ist das Verhältniswahlrecht. Es setzt die Zahl der Stimmen in Relation zur Zahl der Mandate.

Hätte es in Wuppertal vor der Wahl im Jahre 2014 die 2,5-Prozent-Hürde gegeben, wären Republikaner, AfD und Piraten nicht in den Rat eingezogen. Das hätte für alle anderen Vorteile gehabt.

Doch eine Sperrklausel birgt auch Nachteile. Sie beeinträchtigt die politische Vielfalt. Es sind schließlich nicht nur extremistische Parteien und Gruppen, die dadurch Mandate erringen, ÖDP und Piraten beispielsweise. Es könnte auch einmal Parteien treffen, die in den Räten konstruktive Arbeit leisten. Wählergemeinschaften könnten aus den Räten verschwinden und auch die FDP steht nicht überall so sicher da wie in Wuppertal. Laut Kerstin Heidler ist daran der Versuch gescheitert, statt einer 2,5- eine Drei-Prozent-Klausel einzuführen. Die CDU habe sich dagegen ausgesprochen. „Sie fürchtete wohl um ihren möglichen Koalitionspartner FDP.“

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