Sperrfrist bis Oktober Bäume fällen und Hecken schneiden ab März in Wuppertal verboten

Wuppertal · Am 1. März beginnt wieder die sogenannte „Sperrfrist“ für Gehölzschnitte. Es ist verboten, Bäume zu fällen oder zu schneiden.

 Bis Oktober gilt eine Sperrfrist.

Bis Oktober gilt eine Sperrfrist.

Foto: dpa-tmn/Klaus-Dietmar Gabbert

Am 1. März beginnt wieder die sogenannte „Sperrfrist“ für Gehölzschnitte. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Ziffer 2, BNatSchG) ist es verboten, Bäume, Hecken oder Gebüsch im eigenen Garten zu schneiden oder zu fällen. Hintergrund ist, dass brütende Vögel nicht gestört werden sollen und genug Nahrung finden. Eine Verlängerung der Frist ist seitens der Stadt Wuppertal nicht vorgesehen. Das Verbot gilt bis zum 30. September.

Wer gegen die gesetzliche Regelung verstößt und angezeigt wird, kann nach Angaben der Stadt je nach Schwere des angerichteten Schadens mit einem Bußgeld zwischen 50 und 5.000 Euro bestraft werden.

(red)
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