Wuppertal Spektakuläre Kriminalfälle: Tod beim Brombeerpflücken

Der Eskesberg-Mord an einer Rentnerin schockierte vor vielen Jahren die Wuppertaler. Der Täter war schon vorher als Gewalt- und Sexualstraftäter bekannt.

Symbolbild

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Foto: dpa

Wuppertal. Die Rentnerin (71) war zum Brombeerpflücken unterwegs und wurde das Opfer einer brutalen Gewalttat. Als Mord vom Eskesberg wurde die Tat vom 2. September 1980 bekannt und beschäftigte die Wuppertaler. Denn der Täter war schon vorher als Gewalt- und Sexualstraftäter aufgefallen.

Die Seniorin war ein Zufallsopfer, der 31-Jährige kannte sie nicht. In einem Brief, in dem er später eine Tat gestand, behauptete er, ein Blick in ihren Ausschnitt, als sie sich bückte, habe ihn zu der Gewalttat gebracht. Er schlug sie zu Boden, zerrte sie von dem Fußweg auf dem Eskesberg weg, riss ihr alle Kleider vom Leib und versuchte, sie zu vergewaltigen. Sie wehrte sich und schrie. Aber als ein Passant auftauchte, stach er mit seinem Armeemesser zu, insgesamt neun Mal, dann floh er. Die 71-Jährige starb kurz danach.

Sie wurde am Abend als vermisst gemeldet: Sie hatte mittags eine Kleingartenanlage verlassen, um Brombeeren zu pflücken. In der Dunkelheit konnte sie in dem verwilderten Gelände nicht gefunden werden. Am nächsten Tag entdeckten Polizisten von einem Hubschrauber aus ihre Leiche.

Spektakuläre Kriminalfälle

Der Verdacht fiel schnell auf den 31-Jährigen, weil seine vorigen Taten nicht weit entfernt geschehen waren: 1969 hatte er am Bahnhof Dorp eine Zwölfjährige vergewaltigt, anschließend eine Frau überfallen, weil er Geld brauchte, um „einen trinken zu gehen“. 1971 hatte er eine 13-Jährige niedergeschlagen, 1972 im Hasenbusch eine Elfjährige vergewaltigt. Für die letzte Tat war er zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zum Zeitpunkt des Eskesberg-Mordes war er seit drei Monaten wieder frei.

Als die Polizei ihn dazu vernahm, legte er ein Geständnis ab. Der Prozess fand im Januar 1982 statt. Die Einzelheiten der Tat, die der Angeklagte in einem Brief aufgeschrieben hatte, schockierten die Zuhörer.

Der junge Mann war schon immer ein Sonderling gewesen, war unterdurchschnittlich intelligent und trank viel. Er hatte wohl nie normale Kontakte zu Mädchen oder Frauen. Trotz seiner diversen Gewalt-Delikte nahm seine Familie ihn vor Gericht in Schutz.

Er sei aber nicht vermindert schuldfähig, stellte ein Gutachter fest — sein Verteidiger hatte beantragt, verminderte Schuldfähigkeit festzustellen. Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte die 71-Jährige töten wollte, um die Vergewaltigung zu vertuschen. Es verurteilte ihn wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Weil bei ihm eine hohe Rückfallgeschwindigkeit bestehe, verhängte es zudem anschließende Sicherungsverwahrung.

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