Beispielrechnungen : So viel bekommen Hartz-IV-Empfänger wirklich
CDU-Mann Jens Spahn provoziert mit Äußerungen zu Hartz IV. Ob die Unterstützung zum Leben reicht, hängt vom Einzelfall ab. Wuppertaler Experten berichten - und geben Beispiele.
Mit seinen Bemerkungen über Hartz IV und Armut hat sich der CDU-Politiker Jens Spahn auf dünnes politisches Eis begeben. Leben Bezieher von Hartz IV in Armut? Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Denn ob Hartz IV reicht, hängt von vielen Faktoren ab. Die WZ zeigt beispielhaft, welchen Leistungsanspruch es gibt, und fragt Experten, warum das Geld manchmal nicht reicht.
Einer alleinstehenden Person ohne Einkommen wird ein Regelbedarf von 416 Euro pro Monat zugemessen. Hinzu kommen 280 Euro für die Grundmiete und 150 Euro für Heiz- und Nebenkosten. Damit kommt er auf einen Bedarf von 839 Euro zuzüglich der Kranken- und Pflegeversicherung.
Bei 7000 Erwerbstätigen (darunter 1800 in Vollzeit) in Wuppertal reicht das Einkommen nicht zum Auskommen. Die Zahl der sogenannten Aufstocker, die zum Gehalt Anspruch auf staatliche Hilfen haben, ist seit Jahren konstant.
Je 374 Euro für beide Eltern, 316 Euro Regelbedarf für ein 15-jähriges Kind, 296 Euro Regelbedarf für ein achtjähriges Kind, 485 Euro Grundmiete, 280 Euro Heiz- und Nebenkosten, Gesamtbedarf: 2 125 Euro. Darauf werden 388 Euro Kindergeld für zwei Kinder angerechnet. Damit liegt der Leistungsanspruch bei 1737 Euro zzgl. Kranken- und Pflegeversicherung.
416 Euro Regelbedarf für die Mutter, 149,76 Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende, 316 Euro für ein Kind (15), 296 Euro für ein Kind (8), 448 Euro Grundmiete, 240 Euro Heiz- und Nebenkosten. Gesamtbedarf 1865,76 Euro, darauf 388 Euro Kindergeld angerechnet ergibt einen Leistungsanspruch von 1 477,76 Euro zzgl. Kranken- und Pflegeversicherung. Pro Kind und Tag werden je nach Alter von 2,80 bis 4,96 Euro Verpflegung angesetzt. Pro Jahr können 100 Euro pro Kind an Schulbedarfsgeld geltend gemacht werden. Vier Millionen Euro wurden 2017 in Wuppertal außerdem an Hilfen für Kinder über das Bildungs- und Teilhabepaket gewährt.