Lockerungen in der Pandemie Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Wuppertal

Update | Wuppertal · Wuppertal ist fünf Werktage in Folge unter einem Inzidenzwert von 50. Deshalb gilt nun die Stufe 2 der Corona-Regeln.

 Wuppertal rutscht in die Stufe 2 der Corona-Regeln.

Wuppertal rutscht in die Stufe 2 der Corona-Regeln.

Foto: dpa/Caroline Seidel

Die Stadt Wuppertal hat bekannt gegeben, dass der Inzidenzwert auch am fünften Werktag in Folge unter der Norm von 50 geblieben ist. Das bedeutet, dass aktuell die Regelungen der Stufe 2 in der Stadt gelten.

Das bedeutet die neue Einstufung für Wuppertal 

  • Stufe 2: 7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 50 und 35,1

Kontaktbeschränkungen:

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt.
  • Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten  erlaubt.

Außerschulische Bildung

  • Präsenzunterricht mit negativem Testergebnis und ohne Mindestabstände ist möglich, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist.
  • Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 20 Personen erlaubt, sofern negative Testergebnisse vorliegen.

Kinder-/ Jugendarbeit

  • Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Test erlaubt.
  • Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich.

Kultur

  • Konzerte, Theater-, Oper- oder Kinoaufführungen sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.
  • Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. .
  • Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen.
  • Für den Zoobesuch ist Vorab-Buchung nötig. Es ist kein Test erforderlich, ein Schnelltest vor dem Besuch ist gewünscht.

 Sport

  • Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt, bei Erwachsenen mit Test, beim Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahre ohne. Bei kontaktfreiem  Sport gibt es keine Personenbegrenzung.
  • Innen ist kontaktfreier Sport (einschl. Fitnessstudios) ohne Personenbegrenzung möglich, Negativ-Tests und Mindestabstand sind vorgeschrieben.
  • Innen ist Kontaktsport mit Kontaktverfolgung und negativen Tests für bis zu 12 Personen erlaubt.
  • Außen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt.
  • Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Freizeit

  • Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt.
  • Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt, ist die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit negative Tests und Personenbegrenzung möglich.
  • Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind mit negativen Tests möglich.

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

  • Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 10 qm.

Messen/Märkte

  • Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich.
  • Mit negativen Tests sind auch Kirmeselemente zulässig.

Tagungen/Kongresse

  • Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmer möglicher, sofern  negative Tests vorliegen.

Private Veranstaltungen (ohne Partys)

  • Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.

Gastronomie

  • Die Außengastronomie ist ohne negatives Tests erlaubt.
  • Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.
  • Kantinen dürfen geöffnet werden. Für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test.

Beherbergung/Tourismus

  • Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt.
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