Verbrauchertipp So funktioniert der Geschenke-Umtausch

Die Spiele-Konsole tritt erst gar nicht in multimediale Aktion, der begehrte Bluetooth-Kopfhörer wird gleich doppelt ausgepackt, SOS-Päckchen mit Schlips, Oberhemd und Socken erfreuen manches Männerherz nur scheinbar.

 Sabine Spielmann - FREIGESTELLT

Sabine Spielmann - FREIGESTELLT

Foto: Verbraucherzentrale/Niclas Waldheim

Die Verbraucherzentrale gibt Tipps für den Umtausch.

Umtausch: Trifft das Geschenk nicht den Geschmack oder wurde es doppelt gekauft, haben Käufer nicht automatisch das Recht, das Präsent umzutauschen. Vielmehr sind sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Reklamation: Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist, also die Spielekonsole defekt oder der Reißverschluss an der Ski-Jacke klemmt, haben Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. Zwei Jahre besteht die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen.

Rechte des Händlers: Bevor der Kunde den Kaufpreis zurückerhält, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, den Artikel zu reparieren oder Ersatz zu liefern.

Vorteile für Kunden: Kommt es wegen des Mangels zum Streit, muss der Händler innerhalb der ersten sechs Wochen nach dem Kauf nachweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging. Auch das ist Musik für Kundenohren: Bei schlecht verständlichen pder fehlerhaften Montage- oder Bedienungsanleitungen haftet der Verkäufer.

Kauf im Internet: Wurde das Präsent im Internet gekauft, ist die Rückgabe einfacher. Fast jeder im Internet geschlossene Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.

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