Sechs Jahre Haft im Skinhead-Prozess

Wuppertal. Er soll einen 20 Jahre alten Wuppertaler hinterrücks mit dem Kopf auf denBahnsteig geschlagen haben - heute verurteilte das Wuppertaler Landgericht denAngeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und unter Einbeziehung einerweiteren Straftat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und zweiMonaten.

Ein mitangeklagter 34-Jähriger wurde wegen Beihilfe zur gefährlichenKörperverletzung zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

BeideMänner werden nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft der rechten Szenezugerechnet und hatten unmittelbar vor der Tat im November 2008 rechtsradikaleParolen und Lieder gesungen. Als einer der Rechten rief: "Deutschland wirdgeführt von rechter Hand", soll das spätere Opfer (20) lediglich entgegnethaben: "nicht". Daraufhin soll ihn der 27-Jährige mit voller Wucht von hintenauf den Boden des Bahnsteigs am Bahnhof Steinbeck gestoßen haben, während der34-Jährige im Anschluss Freunde des Opfers zurückgehalten haben soll, dass siedem 20-Jährigen nicht zur Hilfe eilen.

Das Gericht sprach heute von einem"rücksichtslosen Vorgehen" und einer "schlimmen Tat". Bei der Attacke erlitt der20-Jährige schwere Kopfverletzungen. Er musste fünf Stunden lang operiert werdenund trägt seitdem Metallplatten im Kopf. An ihn muss der 27-Jährige eineEntschädigung von rund 4200 Euro zahlen.

Die beiden Angeklagten sind wegenerheblicher Gewalttaten vorbestraft. Der gebürtige Dinslakener (27) wurde vorzehn Jahren zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt, weil er mit zwei weiterenSkinheads in Duisburg einen 58-jährigen Mann totgetreten hatte. Der 34-Jährigewar im Jahr 2001 zu sieben Jahre Haft verurteilt worden, nachdem er seinendamals 15 Wochen alten Sohn schwer misshandelt hatte. Laut Urteil trug derSäugling schwere geistige und motorische Behinderungen davon und lebt heute ineiner Pflegefamilie.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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