Schwebebahn: Ex-Betriebsleiter zahlen Geldauflage

Das Verfahren wegen angeblichen Subventionsbetrugs in zweistelliger Millionenhöhe wurde eingestellt.

Wuppertal. Um den angeblichen Subventionsbetrug in zweistelliger Millionenhöhe bei der Sanierung des Schwebebahn-Gerüsts wird es keinen Strafprozess geben. Die Verfahren gegen den langjährigen früheren Betriebsleiter der Schwebebahn, Günther Beyen, und dessen früheren Stellvertreter wurden eingestellt.

Beyen zahlt eine Geldauflage von 8000, sein Ex-Stellvertreter 6000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen. Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft in dem komplizierten Fall Anklage am Landgericht erhoben. Dabei ging es um 30 Millionen Euro. Diesen Betrag hatte der damalige Stadtwerke-Chef - der im Oktober dieses Jahres gestorbene Rolf Krumsiek - im Jahr 2000 im NRW-Verkehrsministerium beantragt.

Ziel: Der in finanzielle Schieflage geratene Ausbau des Schwebebahn-Gerüstes - beauftragt war die Firma Lavis - sollte subventioniert werden. Die Schwebebahn sterben lassen? Das wollte niemand. Insider sagen: "Die Entscheidung, die Subventionen zu bewilligen, war letztlich auch politisch motiviert." 11,2 Millionen Euro flossen ins Tal, und die mit der Sanierung beauftragten Firmen konnten zu Ende arbeiten.

Doch nach vierjähriger Ermittlungstätigkeit war sich die Staatsanwaltschaft sicher: Jene 30 Millionen Euro waren nicht subventionsfähig. Beyen und sein Stellvertreter - die beiden sind längst pensioniert - hätten das gewusst und damals verschleiert, so die Anklage. Auch Stadtwerke-Chef Krumsiek habe davon nichts gewusst. Und: Man wollte den Fall vom Landgericht beurteilen lassen. Das geschah dann letztlich doch hinter verschlossenen Türen. Ergebnis: Das Gericht selbst soll angeregt haben, die Verfahren einzustellen. Begründung unter anderem: Die lange Ermittlungsdauer und die Tatsache, dass sich die beiden Ex-Betriebsleiter offensichtlich nicht selbst bereichert haben. Salopp formuliert: Sie sollen es für die Schwebebahn getan haben. Beyen-Verteidiger Michael Blum zur WZ: "Nur mit Blick auf die jahrelange Dauerbelastung und die Gesundheit meines Mandanten haben wir der Einstellung zugestimmt." Und: "Es liegt keinerlei strafbares Verhalten meines Mandanten vor."

Fakt ist: Weder das Land noch die Stadtwerke haben in den zurückliegenden Jahren Geld zurückgefordert. Und dem Vernehmen nach wird es auch dabei bleiben.

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