Russen-Mord: Angeklagter erneut schwer belastet

Per Liveschaltung wurde am Freitag ein weiterer Belastungszeuge aus Polen vernommen.

Wuppertal. Im Prozess zum Russen-Mord von Heckinghausen ist der 29 Jahre alte Angeklagte aus Polen erneut schwer belastet worden. Am Freitag sagte ein 26 Jahre alter Landsmann des Angeklagten aus, sein Freund habe ihm zu Weihnachten 2006 die Tat an der Albertstraße gestanden.

Zur Erinnerung: Vier Tage vor Heiligabend wurde der 20 Jahre alte Deutsch-Russe und Kleindealer Robert N. in seinem Apartment an der Albertstraße niedergestochen und verblutete. Monatelang tappte die Wuppertaler Kripo im Dunklen, bis es Hinweise aus Polen gab, die zum Angeklagten führten.

Der 29-Jährige sitzt seit Monaten in U-Haft, schweigt seit Beginn des Prozesses zu den Mord-Vorwürfen. Mittlerweile gibt es drei Zeugen, die ausgesagt haben, dass der Angeklagte sich ihnen relativ kurz nach der Tat offenbart hat. Diese Zeugen - allesamt Bekannte des 29-Jährigen - schilderten allerdings auch, dass das Ganze eigentlich als Einschüchterungsversuch beziehungsweise als Raubüberfall geplant war.

Bei einer Rangelei zwischen Opfer und Täter habe das Messer den 20-Jährigen getroffen. Der Zeuge am Freitag - er lebt in Polen, sagte per Liveschaltung vor dem Wuppertaler Landgericht aus - schilderte, dass sich der Angeklagte damals mit Selbstmord-Gedanken trug.

Allerdings war er laut Zeugenaussage auch darauf bedacht, keine Spuren zu hinterlassen. So habe er in der Wohnung des Opfers keinen Notarzt angerufen, weil er Sorge hatte, dass man ihn über das Handy ermitteln könnte. Auch bei seinem angeblichen Geständnis hatte er Angst vor Entdeckung, fragte seinen Freund, ob das Auto verwanzt sei.

Nach Angaben des Zeugen ging der Angeklagte unmittelbar nach der Tat zu seiner Freundin in Barmen. Die habe ihm die mit Blut bespritzte Kleidung gewaschen und später entsorgt. Diese Frau konnte allerdings nie ermittelt werden.

Mittlerweile verdichten sich die Anzeichen, dass beim Kleindealer Robert N. nicht viel zu holen war. Der Angeklagte soll erzählt haben, nach dem Messerstich in Panik einen Beutel mit Marihuana und ein paar zehn Euro-Scheine eingesteckt zu haben. Eine Mini-Beute und eine Leiche.

Für Mord sieht das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Eine solche Verurteilung ist auch dann möglich, sollte das Gericht, "nur" von einem Raub mit Todesfolge ausgehen. Der Prozess wird fortgesetzt.

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