Rennen um die Betreuungs-Plätze: Wuppertaler müssen schnell sein

Wer für sein Kleinkind einen Kita-Platz sucht, muss in Wuppertal vor allem eins: schnell sein. Denn auch der Rechtsanspruch hilft Eltern nur bedingt.

Wuppertal. Benjamin sitzt vergnügt in seinem Zimmer und spielt mit einem Stofftier. Ob er nächstes Jahr einen Platz in einer Kindertagesstätte bekommt, interessiert den Einjährigen herzlich wenig. Ganz anders geht es da seiner Mutter Eva Rumpf. Sie arbeitet wieder und hofft auf einen der begehrten Unter-Dreijährigen-Plätze (U3) ab nächstem Sommer. Ihre Chancen stehen gut, sollte man meinen — immerhin gibt es ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab einem Jahr. Notfalls könnte man diesen Anspruch auch einklagen.

Doch ganz so einfach ist es nicht. Von den Kosten, die eine Klage verursacht, ganz abgesehen, ist dieser Weg meist zeitlich nicht kalkulierbar. Darüber hinaus könnte das Ergebnis des Verfahrens drastisch von den Vorstellungen der Eltern abweichen. „Natürlich kann man klagen. Und wenn die Eltern dann irgendwann im Laufe des Kindergartenjahres ein Urteil erwirkt haben, machen wir direkt ein Angebot“, erklärt Sozialdezernent Stefan Kühn auf Anfrage der WZ.

„Aber das ist lediglich ein Angebot für einen Betreuungsplatz, nicht für einen Kita-Platz. Wir müssen gucken, wo etwas frei ist oder wo ein Überbelegungsplatz geschaffen werden kann. Das kann irgendwo in Wuppertal sein oder bei einer Tagesmutter.“ Kurzum: Die Möglichkeit, mittels Klage im Wunschkindergarten aufgenommen zu werden, ist schwindend gering.

Was also können Eltern tun, um die Kinderbetreuung langfristig planen zu können? Nicht viel, wird im Gespräch mit Cornelia Weidenbruch, Leiterin des Stadtbetriebs Tageseinrichtungen für Kinder, klar: „Jede Einrichtung hat Aufnahmerichtlinien. Bei unseren städtischen Einrichtungen sind sie immer gleich. So zählt vorrangig das Anmeldedatum. Außerdem werden Kinder ab drei Jahren bevorzugt aufgenommen. Aber die Freien Träger haben ihre eigenen Richtlinien.“

So spielt bei kirchlichen Einrichtungen meist die Konfession eine Rolle. Elterninitiativen wünschen sich häufig eine aktive Beteiligung der Eltern am Kindergartenleben. Sich rechtzeitig zu informieren, wo der jeweilige Kindergarten seine Schwerpunkte setzt, ist eine wichtige Voraussetzung, um hinterher nicht enttäuscht zu werden. Denn nur die Stadt schreibt Eltern an, denen sie keinen Platz anbieten kann.

„Freie Träger verschicken meist keine Absagen. Dann haben wir das Problem, dass manche Familien vergeblich darauf warten, aufgenommen zu werden. Wenn das Kind vier Jahre alt ist, stellen sie fest, dass es immer noch nicht im Kindergarten ist“, weiß Cornelia Weidenbruch aus Erfahrung. Deshalb rät sie, das Kind so früh wie möglich in mehreren Einrichtungen anzumelden. Die Planungen für das neue Kindergartenjahr beginnen im November. Bis zum Frühjahr werden die Eltern in der Regel über die Aufnahme informiert.

Wer im April noch nichts gehört hat, sollte in seiner Wunsch-Kita nachfragen und sich spätestens bei einer Ablehnung Alternativen überlegen. Die werden von den städtischen Kindergärten übrigens direkt mitgeschickt: „Wir zeigen auf, in welchen Einrichtungen noch Plätze frei sind. Außerdem bieten wir Beratungen zum Beispiel zu Tagespflegepersonen an“, erläutert die Stadtbetriebsleiterin. Das sind grundsätzlich genau die Leistungen, die die Stadt auch bei erfolgreicher Klage erbringen würde. Eva Rumpf bleibt also nur die Hoffnung, dass Benjamin direkt einen Kita-Platz erhält.

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