Wuppertal „Reichsbürger“ machen immer wieder Ärger

In NRW wird die Reichsbürger-Szene auf rund 2200 Personen beziffert. Auch in Wuppertal gibt es solche Personen, die die Bundesrepublik nicht anerkennen und stattdessen an den Fortbestand des Deutschen Reiches glauben.

Wuppertal: „Reichsbürger“ machen immer wieder Ärger
Foto: dpa

Wuppertal. Im Oktober 2016 stürmen Polizisten im mittelfränkischen Georgensgmünd die Wohnung eines sogenannten Reichsbürgers. Die Beamten wollen im Rahmen der Razzia das Waffenarsenal des Mannes, der einen Jagdschein sowie eine Waffenbesitzkarte (WBK) besitzt, sicherstellen, nachdem dieser von den Behörden als nicht mehr zuverlässig eingestuft wurde. Doch anstatt mit der Polizei zu kooperieren, eröffnet der Mann plötzlich das Feuer und verletzt bei dem Schusswechsel vier Beamte. Einer von ihnen erliegt später im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Die oben beschriebene Szene schildert einen der außergewöhnlicheren Vorfälle im Zusammenhang mit den „Reichsbürgern“ in Deutschland. In NRW wird die Szene auf rund 2200 Personen beziffert. Auch in Wuppertal gibt es solche Personen, die die Bundesrepublik nicht anerkennen und stattdessen an den Fortbestand des Deutschen Reiches glauben. Nach Angaben des Landesinnenministeriums „ist dem Verfassungsschutz NRW eine niedrige zweistellige Anzahl von Personen bekannt, die der Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter zugerechnet werden“.

Allerdings betont das Ministerium auch: „Nach derzeitigen Erkenntnissen stellt Wuppertal keinen Schwerpunkt der Szene in NRW dar. Dort sind weder besondere Protagonisten der Szene ansässig noch haben bekannte Gruppierungen einen besonderen Bezug dorthin.“

Dass es dennoch zu Vorfällen, wenn auch im weitaus kleineren Rahmen, kommt, bestätigt Ulrike Schmidt-Keßler, Sprecherin der Stadt. „Wir kriegen sowas mit, sobald wir Bescheide ausstellen“, berichtet sie. „Diese werden dann von den betreffenden Personen abgelehnt, weil sie behaupten, dass es den deutschen Staat in seiner jetzigen Form nicht gäbe.“

Im öffentlichen Sprachgebrauch ist diese Behauptung alleine für sich nicht verboten. „Die bloße Äußerung, dass der deutsche Staat nicht existiere oder eine GmbH sei, ist für sich gesehen nicht strafbar und fällt unter die freie Meinungsäußerung“, erklärt Wolf-Tilman Baumert, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal.

Anders verhält es sich dagegen, wenn Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder eine Vollstreckungsmaßnahme geleistet wird. So wie im Fall in Bayern eben.

Im Bergischen Land ereignete sich im November 2016 ein ähnlicher Vorfall. Damals beschlagnahmte die Polizei bei Durchsuchungen in zwei Solinger Wohnungen unter anderem mehr als zwei Dutzend Schusswaffen verschiedener Typen sowie mehr als 20 000 Schuss Munition.

Die 40 und 57 Jahre alten Solinger waren der Verfassungsschutzbehörde bereits als „Reichsbürger“ bekannt gewesen. Als Sportschützen waren sie zwar im Besitz einer Waffenbesitzkarte und durften die Waffen daher legal besitzen, doch aufgrund ihrer Gesinnung hatten die Behörden erheblichen Zweifel an der Eignung zum Waffenbesitz.

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