Regionalplan legt die Forensik auf der Kleinen Höhe fest
Stadt hält Änderungen bei der Standortfrage trotzdem für möglich.
Seit dem 13. April ist der neue Regionalplan Düsseldorf in Kraft. Der Regionalplan (RPD) hat Gültigkeit auch für das Wuppertaler Stadtgebiet und legt Entwicklungspotenziale für Gewerbe- oder neue Siedlungsbereiche fest. Der RPD löst den alten Gebietsentwicklungsplan von 1999 ab. Die Bürgerinitiative „Keine Forensik auf Lichtscheid“ begrüßt, dass die Regionalplanänderung nun rechtskräftig ist und auf Blatt 20 des RPD eine Sonderfläche „Klinik Wuppertal“ als Baufläche für die Forensik im Gebiet der Kleinen Höhe festlegt wird.
„Das Bebauungsplanverfahren für die Forensik an der Kleinen Höhe hat damit die nächste große Hürde genommen“, heißt es in einer Erklärung der Bürgerinitiative. Das Land müsse nun schnellstens entscheiden, ob die Bereitschaftspolizei an der Müngstener Straße bleibe oder an die Parkstraße zieht, fordert Georg Weber, Sprecher der Initiative. „Von der Stadt erwarten wir, dass zügig weitere Schritte im Bebauungsplanverfahren an der Kleinen Höhe unternommen werden“, so Weber weiter.
Die Bürgerinitiative Kleine Höhe hatte hingegen im März in einem Bürgerantrag die Stadt dazu aufgefordert, die Planungen für eine Forensik einzustellen. Grund sei die veränderte Sachlage, da sich der Standort Parkstraße für die Organisationseinheiten der Bereitschaftspolizei als zu klein erwiesen habe und das Land deshalb den Verbleib an der Müngstener Straße prüfe. Auf Empfehlung der Verwaltung lehnte der Hauptausschuss diesen Antrag jedoch ab.