Wuppertaler Firma soll zahlen Rechtsstreit um „Spuckschutz“

Wuppertal · Markenrecht: Ein Wuppertaler Unternehmen soll 15 000 Euro bezahlen. Der Inhaber ist geschockt.

 Alexander Grünke zeigt die Schutzwand aus Kunststoff, die derzeit besonders gefragt ist.

Alexander Grünke zeigt die Schutzwand aus Kunststoff, die derzeit besonders gefragt ist.

Foto: Fries, Stefan (fri)

Alexander Grünke ist im Schockzustand. „Ich kann schon seit einer Woche nicht schlafen“, sagt der Geschäftsführer von Grünke Acryl. 15 000 Euro Schadensersatz soll sein Unternehmen wegen der rechtswidrigen Nutzung eines Markennamens zahlen: „Spuckschutz“. Als „Spuckschutz“ bezeichnet Grünke Acryl seit Jahren auf seiner Homepage die Schutzscheiben aus Kunststoff, die in diesen Tagen besonders gefragt sind. Sie kommen in Supermärkten, Apotheken und Kantinen zum Einsatz. Grünke zeigt sich verblüfft, dass „Spuckschutz“ ein eingetragener Markenname ist: „Für mich war das ein Alltagsbegriff. So wie Kaffeemaschine.“ Die österreichische Firma Gyrcizka hat sich die Marke allerdings 2002 beim Österreichischen Patentamt schützen lassen. Seit 2013 ist sie auch für Deutschland eingetragen.

Zusammen mit seinem Rechtsanwalt ist Grünke der Auffassung, dass sich der Begriff „Spuckschutz“ in Deutschland überhaupt nicht rechtssicher schützen lassen kann. Er sagt: „Mit der Corona-Krise versucht nun diese Firma Gyrcizka aus dem Wort ,Spuckschutz’ Kapital zu schlagen.“ Wie sich diversen Medienberichten entnehmen lässt, haben bereits auch andere Unternehmen ein anwaltliches Schreiben aus Österreich erhalten. Grünke war in Kontakt mit einigen Kollegen und sagt: „Mir sind allein fünf andere Unternehmen bekannt, die abgemahnt wurden.“

Die WZ fragte bei der Firma Gyrcizka KG nach, welcher Schaden ihr bereits durch die Markenrechtsverletzung entstanden ist. Ein beauftragter Rechtsanwalt antwortete: „Der gegenwärtig noch nicht abschließend bezifferbare Schaden unserer Mandantschaft ist erheblich. Nach Paragraf 14 deutsches Markengesetz stünde unserer Mandantschaft auch Schadensersatz zu, welcher auch nach dem durch den Markenverletzer erzielten Gewinn oder der angemessenen Vergütung der Markennutzung bemessen werden könnte.“ Die Frage bleibt also, ob die Angelegenheit mit einer Zahlung von 15 000 Euro für Grünke überhaupt vom Tisch wäre. Zu den weiteren Forderungen aus Österreich gehört auch noch eine viertelseitige Anzeige im überregionalen Teil der Bild-Zeitung.

Alexander Grünke sagt: „Wenn ich das alles unterschreibe, kann ich auch gleich zumachen.“ Er wolle sich auf jeden Fall rechtlich zur Wehr setzen. Allerdings gibt er zu bedenken: „Der Kampf wird für uns sicher sehr kostspielig. Man muss bei so etwas ja in Vorkasse gehen.“

Grünke: „Wir halten diese
Forderungen für überzogen“

Ein finanzieller Kraftakt für ein Unternehmen in der Krise. Denn Grünke gibt zu bedenken, dass nach dem ersten Schutzglas-Hype zu Beginn der Pandemie die Aufträge wieder abgeebbt sind. Er sagt: „Unsere Kunden sind zum Beispiel Schulen und Kinos. Die haben geschlossen.“ Grünke ärgert sich daher, dass das Schreiben ausgerechnet in dieser Zeit kommt: „Wir halten diese Forderungen für überzogen und angesichts der Corona-bedingten wirtschaftlichen Krise für kleine und mittelständische Unternehmen wie unseres für schlicht unsolidarisch.“

Der Anwalt aus Österreich schrieb der WZ auf die Frage, ob die Gyrcizka KG das Prinzip „Spuckschutz“ erfunden hat: „Unsere Mandantschaft ist sicherlich nicht ,Erfinderin’ von Plexiglasscheiben und erhebt darauf auch keinen Anspruch. Unsere Mandantschaft zielt in keiner Weise darauf ab, andere Unternehmen vom Vertrieb von Schutzgläsern abzuhalten – zumal diese Schutzgläser gegenwärtig zur Verlangsamung der Corona-Ausbreitung dringend nachgefragt werden. Unsere Mandantschaft hat aber ein berechtigtes Interesse daran, dass der Vertrieb solcher Schutzgläser durch die Konkurrenz ohne Verletzung ihrer Markenrechte erfolgt.“ Die Nutzung der Marke sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine „gravierende und unnötige Verletzung der Rechte unserer Mandantschaft, die unsere Mandantschaft nachgerade zu Abwehrmaßnahmen nötigt“.

Die rechtswidrige Inanspruchnahme der Marke „Spuckschutz“ seit Auftreten der Corona-Krise und die daraus resultierende Nachfrage nach Schutzgläsern finde in einer „noch nie dagewesenen Form und Dimension statt“.

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