Rechtsamt sagt zu Döpps 105: „Bürgerbegehren ist unzulässig“

Das Rechtsamt legt sich fest. Entscheiden muss der Rat.

Rechtsamt sagt zu Döpps 105: „Bürgerbegehren ist unzulässig“
Foto: Archiv

Wuppertal. Das Bürgerbehren „Döpps 105“ zur Begrenzung der Kosten für den Döppersberg-Umbau auf 105 Millionen Euro ist nicht zulässig. So lautet zumindest die Überzeugung der Verwaltung. Deshalb schlägt sie dem Rat zur Sitzung am 7. April vor, das Begehren für unzulässig zu erklären. Untermauert wird dieser Vorschlag mit einer 30-seitigen Vorlage.

Die Argumente der Verwaltung: Der Ratsbeschluss, gegen den das Bürgerbegehren zielt, ist „ein reiner Finanzierungsbeschluss“, so Stadtdirektor Johannes Slawig. Da ging es ausschlieich um die Mehrkosten. Die grundsätzlichen Beschlüsse sind viel älter. Das Bürgerbegehren hätte also viel früher gegen den Grundsatzbeschluss zielen müssen. Denn Haushaltsbeschlüsse seien von Bürgerbegehren ausgenommen.

Zudem verstoße das Bürgerbegehren gegen das Spargebot. Denn ein Abbruch des Projektes koste 67 Millionen Euro. Und schließlich sei die Fragestellung im Bürgerbegehren unklar. Wohl eine Folge des Umstands, dass die Initiative bei der Formulierung beim Rechtsamt nicht um Rat gefragt habe. Unklar bleibe etwa, wo denn genau gespart werden solle.

Was der Rat nun zu entscheiden hat, ist laut Slawig eine juristische Frage — und nicht etwa eine politische.

Das Bürgerbegehren hatte 12 788 Unterschriften gesammelt. Gültig sind davon 11 395. Damit wäre das notwendige Quorum erreicht. Doch das ist nach der rechtlichen Überprüfung der Verwaltung bedeutungslos. Die Initiatoren können allerdings gegen die Unzulässigkeit klagen.

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