Raucherclubs: Vorerst keine Kontrollen durch die Stadt

Verwaltung reagiert nicht auf Eilbeschluss und wartet Hauptverhandlung ab.

Wuppertal. Die Stadt Wuppertal wird trotz des Beschlusses des Oberverwaltungserichts des Landes NRW, der Raucherclubs in Gaststätten als unzulässig bezeichnet, keine Kontrollen in Wuppertaler Gaststätten durchführen. Das erklärte Stadtsprecherin Martina Eckermann auf Nachfrage der WZ.

Das Oberverwaltungsgericht hat auf die Klage einer Kölner Gastwirtin reagiert, die einen Raucherclub betrieben hat. Der Eilbeschluss gab der Stadt Köln vorerst recht, die ein Rauchverbot in der Gaststätte der Frau verhängt hat. Aussage der Richter: Es sei erkennbarer Zweck des Vereins, die Nutzung der Gaststätte in der vor Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes bestehenden Form zu sichern und nicht nur, gemeinsam zu rauchen. Laut Eckermann will die Stadt den Ausgang des Rechtsstreits in der noch ausstehenden Hauptsache abwarten. Zudem erwartet die Stadt, dass das Land NRW dann neue Durchführungsverordnungen zum Nichtraucherschutz erlässt. rom

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