Räumpflicht: Jetzt kontrolliert die Stadt

Bei Verstößen drohen säumigen Eigentümern 50 Euro Bußgeld.

Wuppertal. Das Wuppertaler Ordnungsamt kontrolliert nun, ob Hausbesitzer den Bürgersteig vor ihrem Haus von Schnee und Eis befreien. Wer das nicht macht, bekommt ein Knöllchen in Höhe von 50 Euro verpasst, wie Ordnungsamtsleiter Carsten Vorsich erklärte. Wird nach der Verwarnung immer noch nicht geräumt, beauftragt das Amt einen Unternehmer - auf Kosten der verwarnten Eigentümer.

"Unsere Leute werden mit dem nötigen Fingerspitzengefühl an die Sache herangehen", versprach Vorsich - räumte aber ein, dass Wuppertaler, deren Nebenstraßen noch nicht vom Schnee befreit wurden, wohl nur wenig Verständnis für die Kontrollen aufbringen werden.

Hinzu kommt: Die Wuppertaler müssen auch beim Streuen der Bürgersteige amtliche Vorgaben beachten. So dürfen Privatleute kein Streusalz verwenden. Wie die Verbraucherzentrale anmerkt, ist dieses schädlich für Pflanzen und Grundwasser sowie viele Tiere, zum Beispiel Hunde. Um ihre Gehwege tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr begehbar zu halten, wie es Pflicht ist, sollten Eigentümer stattdessen nach dem Schneeschippen Granulat oder Sand streuen.

Nur bei Eisglätte, an Steigungen oder auf Treppen dürfen auch Privatleute Salz streuen. Ob die Bürger tatsächlich korrekte Streumittel verwenden, überprüfe die Stadt aber nicht, heißt es beim Presseamt: "Wir setzen auf die Eigenverantwortung der Wuppertaler." rom/fl

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