Prügelnacht: Hohe Haftstrafen und ein Tumult im Gerichtssaal

Zwei Duisburger (21) und eine Düsseldorferin wurden am Montag verurteilt. Die Verteidigung spricht von einem „Skandal“.

Wuppertal. Das Urteil im Prozess um die „Prügel-Nacht“ von Wichlinghausen ist gefallen. Zwei Duisburger (21) waren wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung angeklagt, eine Frau (20) wegen Beihilfe. Am gestrigen Montag legte das Landgericht das Strafmaß fest: vier Jahre und sechs Monate Haftstrafe ohne Bewährung für die beiden Duisburger. Die Düsseldorferin wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor „nur“ Bewährungsstrafen für die Männer gefordert, für die Frau nur eine Verwarnung samt geringer Geldstrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Hauptangeklagten im Juni 2010 mit zwei Komplizen einen 30-jährigen Mann vor dessen Wohnung an der Allensteiner Straße aufgelauert haben. Dort sollen sie den Wuppertaler mit einem Baseball-Schläger, Kabelsträngen und brennenden Zigaretten misshandelt haben.

Das Motiv: Der 30-Jährige hatte eine kurze Beziehung zur Mitangeklagten. Nach Beendigung der Beziehung durch die 20-Jährige soll er die junge Frau belästigt und gedroht haben, ihrem Vater von der Beziehung zu erzählen. „Dann wäre sie in die Türkei geschickt und mit einem Bauern verheiratet worden“, mutmaßte einer der Angeklagten in der Hauptverhandlung. Deshalb sollen die Angeklagten in der Wohnung des Opfers Foto-Handys entwendet haben. Ziel: Beweise für die Beziehung des angeblichen Stalkers zur 30-Jährigen sollten vernichtet werden. Das Opfer wurde zudem nackt fotografiert und ihm gedroht, das Bild im Internet zu veröffentlichen, wenn es der 20-jährigen Düsseldorferin weiter nachstellt.

Wie berichtet, war die Frau angeklagt, weil sie den Wuppertaler in der Tatnacht per Anruf vor dessen Wohnung gelockt haben soll. Im Prozess hatte die Frau geschwiegen. Die beiden Duisburger — sie befinden sich nach wie vor in U-Haft — hatten Teilgeständnisse abgelegt und die Frau von einem Prügel-Auftrag frei gesprochen.

Bei der Urteilsverkündung kam es zu tumultartigen Szenen im Saal: Der Anwalt der Düsseldorferin stellte noch während der Verlesung den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Die anderen Verteidiger schlossen sich an — zum Teil lautstark. Hintergrund: Offenbar waren die Anwälte — wie auch die Staatsanwaltschaft — von deutlich niedrigeren Strafen ausgegangen. Der Richter lehnte den Antrag und die Protokollierung des Antrags ab und schloss die Sitzung — ohne die Urteilsbegründung komplett zu verlesen. „Skandal“, hieß seitens der Verteidigung auf dem Gerichtsflur. Entsprechend sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.

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