Kriminalität Prozess um Sprengung des Geldautomaten in der Uni

Wuppertal · 31-Jähriger soll den Tätern den Schlüssel zum Mensagebäude gegeben haben.

 Der gesprengte Geldautomat auf dem Uni-Campus.

Der gesprengte Geldautomat auf dem Uni-Campus.

Foto: Martin Wosnitza

Ein Feueralarm rief in der Nacht auf den 15. April 2019 um 1.40 Uhr die Einsatzkräfte auf den Grifflenberg. Im Mensa-Gebäude hatten Täter den Geldautomaten der Sparkasse gesprengt, der daraufhin in Brand geriet. Die Täter flohen ohne Beute. Seit Donnerstag steht ein 31-Jähriger wegen Beihilfe vor Gericht: Er soll den Tätern  geholfen haben.

Die beiden Haupttäter und einen weiteren Mittäter hat das Landgericht Hagen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie hatten auch in Witten, Herdecke, Mengede und Hagen versucht, Geldautomaten zu sprengen. Jedes Mal gab es Schwierigkeiten, sie blieben stets ohne Beute, hinterließen aber große Sachschäden. In der Uni lag der Schaden bei rund 35 000 Euro. Wäre ihr Plan aufgegangen, hätten sie 123 000 Euro erbeuten können. Doch die Sprengung zerstörte die Geldkassetten nicht.

Der 31-Jährige soll den Tätern den Tipp für den Automaten im Uni-Gebäude und den zugehörigen Schlüssel gegeben haben. Diesen soll er als Mitarbeiter einer Reinigungsfirma Monate zuvor an sich genommen haben.

Der Verteidiger des Angeklagten las für ihn eine Erklärung vor. Danach streitet er ab, den Tätern den Schlüssel gegeben zu haben. Er habe mit ihnen die Automatensprengung geplant, ihnen auch erlaubt, Gasflaschen und Benzin für die Sprengung in seiner Garage zu lagern. Dass er sich darauf eingelassen habe, liege daran, dass er als Kokainkonsument Geld brauche. Und benebelt gewesen sei.

Dann sei ihm aber die Tragweite der Idee bewusst und das Risiko zu groß geworden. Deshalb habe er den Tätern gesagt, dass er nicht mitmache. Er ließ sie auch das Material aus der Garage holen. „Das war eine der besten Entscheidungen meines Lebens“, erklärte er. Einen Schlüssel habe er als Reinigungskraft immer wieder abgeben müssen – eine Kopie sei nicht möglich gewesen.

Einer der verurteilten Täter (43) schilderte als Zeuge eine andere Version: Der Angeklagte habe zwar kurz vor der Tat einen Rückzieher gemacht. Er sei aber bereit gewesen, ihnen für einen Anteil an der Beute einen Schlüssel zu übergeben. Der Zeuge sagte, er habe gesehen, wie der Angeklagte den Schlüssel an den anderen Täter gab. Ein Urteil soll am 7. Oktober fallen.

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