Prozess um Hundepension: Ratsherr im Clinch mit Besitzer

Für Hunde ist die Pension „Zu Fuchswinkel“ eine gute Adresse. Doch CDU-Fraktionschef Michael Müller ist sie seit Jahren ein Dorn im Auge.

Vohwinkel. Eine gemeinsame Hauseinfahrt verbindet und trennt zwei Vohwinkeler Familien gleichermaßen. Die Familie Heringslack betreibt an der Gruitener Straße 166 a eine Hundepension, die Familie Müller, der die andere Hälfte der Zufahrt gehört, hat vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf erwirkt, dass die Baugenehmigung für die Hundepension aufgehoben wird. Der Streit unter den Nachbarn wird auch das Oberverwaltungsgericht Münster beschäftigen, denn die Heringslacks gehen in Revision.

„Unsere Existenz steht auf dem Spiel. Es geht außerdem um den Erhalt eines Ausbildungsplatzes und einer Einstiegsqualifizierungsmaßnahme“, sagt Thomas Heringslack, der die Hundepension seit 2004 mit seiner Ehefrau Beatrix betreibt. Bis zu zehn Hunde finden in Vohwinkel ein Quartier. „Da meine Frau zu 90 Prozent schwerbehindert ist, haben wir den Familienbetrieb im eigenen Haus aufgebaut“, sagt Heringslack.

Sein Nachbar ist ein Mann, der in Wuppertal nicht erst seit seiner Wahl zum CDU-Fraktionsvorsitzenden ein gewichtiges Wort mitzureden hat: Michael Müller. Der verweist auf die Rechtslage. Die Hundepension befinde sich in einem Wohngebiet, und die erforderliche Baugenehmigung für eine gewerbliche Nutzung liege den Heringslacks nicht vor. Zudem sieht sich der Kommunalpolitiker bei dem langjährigen Streit in der zweiten Reihe: „Das Haus gehört meiner Frau, ich bin erst vor zehn Jahren eingezogen. Meine Frau und Herr Heringslack kennen sich fast 50 Jahre“, sagt Michael Müller.

Ein halbes Jahr, nachdem die Hundepension eröffnet wurde, flatterte den Heringslacks eine Unterlassungsverfügung der Stadt Wuppertal ins Haus. Grund sei die Anzeige eines Nachbarns gewesen, vermutet die Rechtsanwältin Sonja Carls, die die Heringslacks juristisch betreut.

Es folgten zwei Hauptsachverfahren „Heringslack gegen die Stadt Wuppertal“ vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Im Anschluss an das zweite Verfahren musste die Stadt im Dezember 2009 die Nutzungsänderung (Baugenehmigung) erteilen. Die Nutzung einer benachbarten Hundewiese wurde neu geregelt.

Die Nachbarin Ulrike Müller klagte anschließend gegen die Stadt Wuppertal. Die erteilte Nutzungsänderung sei rechtswidrig und daher wieder aufzuheben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf regte zunächst ein Mediationsverfahren an, um zu einem außergerichtlichen Vergleich zu kommen. Eine Einigung wurde trotz der zeitweiligen Annäherung beider Parteien und eines Ortstermins nicht erzielt. Am 1. Dezember 2011 wurde die 2010 vom VG Düsseldorf erteilte Baugenehmigung vom VG Düsseldorf wieder aufgehoben. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Eine außergerichtliche Einigung wäre der Königsweg gewesen. Ein Betrieb geht immer ein Risiko ein, wenn er eröffnet, bevor alle Genehmigungen vorliegen“, sagt Stadtsprecherin Martina Eckermann. Ansonsten gebe die Stadt zu schwebenden Verfahren keine Kommentare ab. „Wir beherbergen maximal zehn Hunde in unserem Haus. Von dem Betrieb gehen keine Störungen aus und es hat ansonsten auch noch keine Beschwerden gegeben“, sagt Thomas Heringslack, der auf eine erneute juristische Wende oder eine späte Einigung mit den Nachbarn hofft.

Müller hat einen anderen Blickwinkel: Vor zehn Jahren habe er den Nachbarn das Wegerecht gewährt und so den Bau des Einfamilienhauses ermöglicht. Da sei von einer Hundepension keine Rede gewesen. „Das ist unser kleines Häuschen, ich möchte nicht vor meinem Schlafzimmer einen Hundeplatz haben. Und wenn die Hunde gebracht oder geholt werden, findet das unmittelbar vor unserem Haus statt.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort