Wuppertaler Landgericht Prozess um brutalen Überfall hat begonnen

Wuppertal · Die Angeklagte soll eine 74-Jährige in deren Wohnung niedergeschlagen und Beute im Wert von 120 000 Euro gemacht haben. Ein Urteil wird bald fallen.

 Der Anwalt der angeklagten 41-Jährigen wollte zunächst ausführlicher mit seiner Mandantin reden.

Der Anwalt der angeklagten 41-Jährigen wollte zunächst ausführlicher mit seiner Mandantin reden.

Foto: Katharina Rüth

Vor einem Jahr soll sie eine 74-Jährige in deren Wohnung brutal überfallen und dann ausgeraubt haben: Jetzt muss sich eine 41-Jährige dafür vor dem Wuppertaler Landgericht verantworten.

Die 74-jährige Seniorin reagierte auf einen angeblichen Notfall, öffnete am 27. Mai 2021 gegen 11 Uhr vormittags ihre Wohnungstür. Und wurde sofort mit einem gezielten Faustschlag ins Gesicht zu Boden geworfen. Den soll die 41-Jährige ausgeführt haben, die jetzt vor dem Landgericht angeklagt ist. 

Die Angeklagte soll die Seniorin außerdem auf deren Bett geschleift, sie dort gefesselt und ihr ein Kissen aufs Gesicht gedrückt haben, sodass sie keine Luft mehr bekam. Erst der Mittäter, der bisher nicht gefasst wurde, soll sie dazu bewegt haben, von der 74-Jährigen abzulassen.

Noch auf dem Bett soll die Angeklagte der Seniorin zwei Ringe, einer davon mit Smaragden, von der Hand gestreift haben. Anschließend sollen sie und ihr Komplize die Wohnung durchsucht und Schmuck und Wertgegenstände im Wert von mehr als 120 000 Euro mitgenommen haben, darunter eine wertvolle Rolex-Uhr und einen Parfüm-Flakon der Marke Hermès.

Die 74-Jährige erlitt mehrere Brüche im Gesicht sowie Hämatome im Gesicht und an den Händen und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Zudem leidet sie bis heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Zum Start des Gerichtsverfahrens am Mittwoch wurde zunächst die Anklage verlesen, dann erklärte der Verteidiger, dass sich die 41-Jährige zunächst nicht äußern werde. Er erklärte, dass er eine Verständigung mit dem Gericht anstrebe, darüber aber mit seiner Mandantin reden möchte. 

Der Vorsitzende Richter sagte: „Bei einem gehaltvollen Geständnis ist immer etwas drin.“ Damit meinte er, dass bei der Strafzumessung ein Geständnis positiv gewertet werde. Er ergänzte im Hinblick auf das Opfer: „Wenn man der Dame eine Aussage erspart, wäre das etwas wert.“

Zuvor aber hatte er auch deutlich gemacht: „Der Strafrahmen ist, wie er ist.“ Die 41-Jährige ist wegen besonders schweren Raubes angeklagt. Das Strafgesetzbuch sieht für Raub, bei denen eine andere Person körperlich schwer misshandelt wird, eine Haftstrafe von nicht weniger als fünf Jahren vor.

Für den Prozess sind noch fünf weitere Verhandlungstage vorgesehen, ein Urteil könnte am 24. Juni fallen.

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