Polizei: 37000 scharfe Waffen in privatem Besitz

Städtedreieck: 8900 Bürger aus Wuppertal, Solingen und Remscheid besitzen Schusswaffen.

Wuppertal. "Wir dürfen nur bei dringender Gefahr für die Öffentlichkeit in eine Wohnung eindringen. Die Wohnung ist durch das Grundgesetz geschützt." Peter Schier ist der Leiter des Dezernats Waffenrecht bei der Wuppertaler Polizei, die auch für Solingen und Remscheid zuständig ist. Der Vorstoß von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die in Reaktion auf den Amoklauf in Winnenden eine bessere Kontrolle von privaten Waffenbesitzern forderte, ist also rechtlich gar nicht so einfach umsetzbar.

Dabei gäbe es auch im bergischen Städtedreieck ausreichend Anlass, genauer hinzusehen, wer welche Waffen hat - und ob er verantwortungsvoll damit umgeht. Laut Schier haben 8900 Bürger aus Wuppertal, Solingen und Remscheid eine sogenannte Waffenbesitzkarte. Diese Bürger haben auf der Karte insgesamt knapp 16000 Pistolen und Revolver (Kurzwaffen) sowie etwa 21000 Gewehre (Langwaffen) registriert. In der Summe befinden im Bergischen also etwa 37000 scharfe Waffen in Privatbesitz.

"Die Tendenz ist jedoch stark abnehmend", sagt Schier. Insbesondere viele alte Menschen würden Waffen und Waffenbesitzkarte abgeben - denn es gibt eine Menge Auflagen, um Waffen sein Eigen nennen zu dürfen. Die Pistolen und Gewehre dürfen die Besitzer nicht mit sich herumtragen, sie müssen in einem Waffenschrank sicher verschlossen und vor den Zugriffen Dritter geschützt sein - und der Besitzer muss nachweisen, dass er geeignet ist, eine Waffe sein Eigentum zu nennen.

Laut Schier sind die Waffenbesitzer im Regelfall Mitglieder von Schützenvereinen, Jagdscheininhaber oder aber Erben. Ab dem Alter von 25 Jahren darf ein Bürger im Regelfall großkalibrige Waffen besitzen. In Ausnahmesituationen, etwa bei einem jugendlichen Sportschützen, muss ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden. Dies wird im Normalfall von einer Uni-Klinik vorgenommen. Kleinkalibrige Waffen dürfen auch schon Jüngere besitzen.

Wer eine Waffe hat, der muss allerdings beweisen, dass er verantwortungsvoll damit umgeht. Würde er etwa in einer Gaststätte mit seiner Waffe erwischt, dann wäre die Erlaubnis sofort widerrufen. "In einem solchen Fall würden wir einschreiten", so Schier. Zudem müsse auch die Aufbewahrung der Waffen korrekt sein: "Wir kontrollieren in jedem Fall, ob jemand die notwendigen Behältnisse hat, um die Waffen sicher aufzubewahren." Aber: Dazu reicht der Polizei als Nachweis auch ein mit der Post geschicktes Foto eines abschließbaren Waffenschrankes. Zudem ist es lediglich eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein Waffenbesitzer seinen Revolver mit sich herum trägt.

"Die meisten Waffenbesitzer sind sehr vorsichtig, denn sie wissen, dass sie ihre Waffe los sind, wenn sie einen Fehler begehen", meint der Referatsleiter. Im Jahr 2008 hat die Wuppertaler Polizei 30 Waffenbesitzern ihre Gewehre und Pistolen abgenommen, weil diese sich eben nicht an die Regeln gehalten haben.

Wie sinnvoll ist es, dass Privatpersonen bei sich Zuhause scharfe Waffen und Munition lagern? "Die Sinnfrage kann ich nicht beantworten", sagt Schier diplomatisch. Allerdings hat er Verständnis für Sportschützen und Jäger. Eine Lagerung der Waffen an einem zentralen Ort hält er für nicht sinnvoll. Weil dann etwa die Schützenhäuser, in denen dann viele Waffen lagern würden, besonders gesichert werden müssten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort