Pluspunkt nach dem Online-Einkauf

Verbraucherschutz über das Recht zum Widerruf.

Pluspunkt nach dem Online-Einkauf
Foto: Niclas Waldheim

Klick-Konsumenten schätzen die Vorteile des Online-Shoppings: Wenn das gelieferte Produkt dann nicht den Erwartungen entspricht, nutzen viele Kunden ihr Recht auf einen Widerruf: Kunden können den Kaufvertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen rückgängig machen und die Bestellung an den Händler zurückschicken.

Verbrauchertipp

Widerrufs-Szenario: Falls Online-Händler potenzielle Kunden auf ihrer Webseite oder zum Beispiel per E-Mail, Brief oder Fax eindeutig über ihre Widerrufbedingungen informiert haben, tritt das Widerrufsrecht vom Kauf beziehungsweise vom Vertrag für 14 Tage ab dem Tag in Gang, ab dem Kunden die bestellten Waren erhalten haben.

Widerrufserklärung: Bei Missfallen oder Desinteresse können Kunden ihre Bestellung jedoch nicht einfach kommentarlos an den Händler zurückschicken oder eine Paketannahme verweigern. Sie brauchen zwar keinen Grund angeben, müssen aber dennoch den Widerruf eines Internet-Einkaufs ausdrücklich erklären. Um einen Nachweis zu haben, sollte der Widerruf am besten schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief erklärt werden.

Rücksendung: Wird ein Internet-Einkauf widerrufen, muss der Vertrag innerhalb von 14 Tagen rückabgewickelt werden. Händler können den Kaufpreis solange einbehalten, bis die Ware zurück bei ihnen eingetroffen ist oder Käufer einen Beleg für die Absendung vorlegen können.

Versandkosten: Die ursprünglich bezahlten Versandkosten müssen Händler im Falle des Widerrufs in voller Hohe erstatten. Das gilt nicht für weitere Extras wie eine Expresslieferung. Händler können jedoch die Kosten für die Rücksendung der Ware dem Käufer anlasten — allerdings müssen sie darauf vor Vertragsschluss klar hinweisen.

Ausnahmen: Kein Recht auf Widerruf gilt bei Maßanfertigungen, Tickets oder bei verderblicher Ware. Ebenso bei aus der Verpackung entnommenen Lippenstiften, Cremes und Arzneimitteln. Auch Tonträger und DVDs, bei denen die Versiegelung aufgebrochen wurde, können nicht zurückgegeben werden.

verbraucherzentrale.nrw/ widerrufsrecht

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