Soziales : Pflicht zur Barrierefreiheit: Wuppertal hat Nachholbedarf
Beim Transformationstandem wurde der Nachholbedarf in Sachen barrierefreie Mobilität in Wuppertal deutlich.
Ab Januar 2022 besteht eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Beim Transformationstandem wurde der Nachholbedarf in Wuppertal deutlich. Ende Mai fiel das Transformationstandem zum Thema barrierefreie Mobilität wörtlich ins Wasser, am Dienstagabend wurde der Termin nachgeholt. Prof. Dr.-Ing. Ulrike Reutter, Professorin für öffentliche Verkehrssysteme und Mobilitätsmanagement an der Uni Wuppertal, und Sandra Heinen, Inklusionsbeauftragte der Stadt Wuppertal, erinnerten in ihren Vorträgen daran, dass nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen auf Barrierefreiheit angewiesen sind.
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen unterteilt in Mobilitätsbehinderte im engeren und weiteren Sinne. Ein schwerer Koffer kann nach dieser Unterscheidung ebenso zur Behinderung werden wie eine körperliche oder kognitive Einschränkung. Auf diese Bandbreite Rücksicht zu nehmen, sei eine Frage der Infrastruktur, vor allem jedoch der Haltung des Systems gegenüber den Betroffenen, erklärte Ulrike Reutter. Sie verwies auf die klaren Rechtsgrundlagen zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung — ein Paragraph, der erst 1994 ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Ein entscheidender Zusatz folgte 2013: Bis zum 1. Januar 2022 sind alle deutschen Städte verpflichtet, Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Ulrike Reutter betonte, vor allem bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs bestehe häufig Handlungsbedarf, angefangen bei der Zugänglichkeit der Haltestellen bis hin zur Ausstattung der Fahrzeuge. „Das funktioniert nicht zum Nulltarif, das Ganze kostet Geld“, räumte Reutter ein. Barrierefreiheit sei jedoch ein Thema, in das sich die Gesellschaft zu investieren trauen müsse. Es gehe schließlich nicht darum, ganze Städte umzubauen, sondern Kompromisse zu finden, teilweise auch zwischen verschiedenen Betroffenen: Während Gehbehinderte sich möglichst ebene Wege wünschen, sind Sehbehinderte zur Orientierung auf Bordsteinkanten und Markierungen durch verschiedene Bodenbeläge angewiesen.