Verbrauchertipp Online-Abos: Ab 1. Juli wird der Kündigungsbutton zur Pflicht

Wuppertal · Für die Gestaltung des Kündigungsbuttons gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Die gewohnten Wege, einen Vertrag zu beenden, funktionieren aber auch weiterhin.

 Online abgeschlossene Verträge, zum Beispiel für ein Fitnessstudio zu kündigen, ist nicht immer leicht. Im Juli werden die Verbraucherrechte gestärkt.

Online abgeschlossene Verträge, zum Beispiel für ein Fitnessstudio zu kündigen, ist nicht immer leicht. Im Juli werden die Verbraucherrechte gestärkt.

Foto: dpa/Kira Hofmann

Viele Verträge können einfach und bequem online abgeschlossen werden: vom Zeitschriften-Abo über Fitnessstudio-Mitgliedschaften bis zu Mobilfunkverträgen. Wer aus dem Vertrag wieder raus möchte, hat es hingegen nicht immer so leicht. Das soll sich ab dem 1. Juli ändern. Wenn ein Unternehmen über seine Webseite den Vertragsabschluss online anbietet, muss künftig auch die Möglichkeit bestehen, über die Internetseite zu kündigen. „Es ist wichtig, dass den Menschen bei der Kündigung keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden“, heißt es von der Wuppertaler Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. „Der Kündigungsbutton ist eine gute Lösung, um die Kündigung von Verträgen zu erleichtern.“