Verbrauchertipp : Pfändung: So lässt sich das Konto weiter nutzen
Überschuldung ist ein großes Problem in Deutschland. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb einen rechtlichen Anspruch auf Beratung.
In NRW sind rund 11,6 Prozent der Bevölkerung überschuldet. Unerwartete Ereignisse wie Krankheit, Kurzarbeit oder eine hohe Nachzahlung beim Energieversorger bringen Betroffene oft völlig unverschuldet in eine prekäre wirtschaftliche Lage. Anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung fordert die Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) deshalb einen gesetzlichen Anspruch auf Schuldnerberatung, eine bessere Finanzierung sowie einen unbürokratischeren Zugang zu den Beratungsangeboten für alle.
„Wer in die Überschuldung gerät, ist auch schnell von einer Kontopfändung betroffen“, so die Schuldnerberatung bei der Verbraucherzentrale in Wuppertal. Was können Betroffene in dieser Situation tun? Wie lässt sich das Konto trotz Pfändung weiter nutzen?
Automatischer Schutz durch Umwandlung: Wer ein Konto besitzt, hat jederzeit das Recht, die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, durchzuführen. Im Gegensatz zu „normalen“ Girokonten wird ein Kontoguthaben hier gegen Pfändung, Verrechnung und Aufrechnung geschützt.