Neue Schöffen für Wuppertal

Richterin Carmen Schlosser erklärt, wer als Laienrichter in Frage kommt und wie die Wahl funktioniert.

Wuppertal. Eine juristische Ausbildung haben sie nicht, und doch richten sie über andere Menschen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter und wirken als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in strafgerichtlichen Verfahren der Amts- und Landgerichte mit. Am Mittwoch wurden in Wuppertal die neuen Schöffen für die Periode von 1.1. 2009 bis 31.12. 2013 gewählt. Carmen Schlosser, Richterin am Amtsgericht, erklärt, wer wählt, wie es geht und wer sich überhaupt zur Wahl aufstellen lassen kann.

Prinzipiell können sich alle Bürger bewerben, die zwischen 25 und 69 Jahre alt sind und in der Gemeinde wohnen, für die sie sich bewerben. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, sowie Personen bestimmter Berufsgruppen wie Richter, Anwälte, Notare, Mönche und Nonnen, Polizisten und Mitglieder der Landes- und Bundesregierung dürfen das Ehrenamt nicht ausüben.

Laienrichter gibt es immer schon und in allen Bereichen der Justiz, nur im Strafprozess heißen sie Schöffen. Sie sollen die Entscheidungen für den Bürger transparent machen und bei ihnen für Akzeptanz sorgen.

Schöffenamt ist Bürgerpflicht. In NRW können sich die Leute jedoch freiwillig melden, in anderen Ländern kann man dazu verpflichtet werden. Wer sich jedoch gemeldet hat und gewählt wurde, der kann nur aus triftigen Gründen (Krankheit, Beruf) absagen.

Das Amtsgericht hat einen Bedarf an 44 Haupt- und 80 Hilfsschöffen, beim Landgericht sind es 252 Haupt- und 202 Hilfsschöffen. Dazu kommen noch die Schöffen fürs Jugendgericht. Beworben haben sich in diesem Jahr etwa 1050 beworben.

Zwölf mal im Jahr, einmal im Monat. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihn dafür freizustellen, er darf ihm nicht aus diesem Grund kündigen. Wenn ein Hauptschöffe aus Krankheit ausfällt, wird ein Hilfsschöffe seine Position übernehmen.

Im Schöffengericht sind ein Richter und zwei Schöffen gleichberechtigt an der Entscheidung beteiligt. Das heißt: Im Zweifel könnten die Schöffen den Richter überstimmen.

Der erste Schritt zum Schöffenamt ist der Eintrag in die Liste des Wahlbüros der Stadt. Die Gemeinde wählt dann die benötigte Anzahl von Schöffen, wobei mindestens doppelt so viele Kandidaten wie Stellen auf der Liste stehen müssen. Bei der Wahl wird darauf geachtet, dass alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen vertreten sind. Gibt es nicht genug Kandidaten, werden Bürger per Zufallsprinzip aus dem Melderegister ausgewählt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort