Analyse : Nach Überschwemmungen in Wuppertal: Grüne fordern NRW-Unwetterfonds
Nach den Erfahrungen von Wuppertal machen sich die Grünen im Landtag für einen permanenten Unwetterfond stark. Neben Privatleuten ächzt auch die Stadt unter den Folgen - eine Analyse.
Düsseldorf. Starkregen kann weitaus gefährlicher sein als Überschwemmungen durch über die Ufer tretenden Flüsse. Ohne Vorwarnung geht bei der Flut von oben alles rasend schnell. Und führt zu dramatischen Schäden. So wie am 29. Mai in Wuppertal. Neben Privatleuten ächzt auch die Stadt unter den Folgen.
Sprecherin Martina Eckermann spricht Schäden in Höhe von mindestens acht Millionen Euro, die die Stadt treffen. Schäden an Straßen und Infrastruktur, an städtischen Gebäuden, an Grünflächen und Forst. Fatal: Wie die meisten anderen Städte ist Wuppertal nicht gegen solche Ereignisse versichert.
Weil eine Elementarschadensversicherung für 860 öffentliche Gebäude und auch für Straßen oder Denkmäler laut dem Wuppertaler Stadtkämmerer Johannes Slawig (CDU) einfach nicht zu bezahlen wäre. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es durchaus Versicherungsangebote auch für Kommunen.
„Doch nur die wenigsten Städte sind versichert und bilden damit das Schlusslicht beim Versicherungsschutz gegen Hochwasser und Starkregen, weit hinter Gewerbetreibenden und privaten Hausbesitzern“, sagt ein GDV-Sprecher. Immerhin 42 Prozent der Wohngebäudebesitzer in NRW hätten sich gegen Schäden durch Überschwemmungen versichert.
Wuppertal ist nun in Kontakt mit dem Kommunalministerium des Landes, um eine Finanzhilfe zu bekommen. In ähnlichen Fällen hat das Land schon früher geholfen. So bekam Münster nach dem Starkregen 2014, der die Stadt nach eigenen Angaben mit mehr als 21 Millionen Euro belastete, vom Land 3,5 Millionen Euro. Die Grünen im Landtag wollen das Einstehen für die Schäden nun auf mehr Schultern verteilen. Im Landtag beantragen sie am Mittwoch die dauerhafte Einrichtung eines NRW-Unwetterfonds. Dessen Mittel sollen „in solidarischer Art und Weise gemeinsam von Kommunen und dem Land NRW bereitgestellt werden.“