Berufungsverhandlung Nach Tod einer 90-Jährigen: Altenpflegerin auf Bewährung verurteilt

Wuppertal. Die Berufungsverhandlung gegen eine Altenpflegerin, die den Tod einer 90-Jährigen verschuldet hat, endete mit einer Bewährungsstrafe. Das Amtsgericht hatte die 51-Jährige noch zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Berufungsverhandlung: Nach Tod einer 90-Jährigen: Altenpflegerin auf Bewährung verurteilt
Foto: Andreas Bischof

Die Altenpflegerin ist langjährige Alkoholikerin und war auch am 8. Februar 2014 betrunken, als sie versucht hat, das Opfer von einem Sessel auf einen Toilettenstuhl zu heben. Dabei stürzte sie aufgrund ihrer Alkoholisierung mit dem Opfer, das zwei Tage später starb. Ebenfalls angeklagt war die Pflegedienstleiterin (47), die nach Ansicht des Gerichts von der Alkoholerkrankung ihrer Mitarbeiterin wusste. Sie wurde von dem Amtsgericht Wuppertal zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 70 Euro (6.300 Euro) verurteilt, da sie eine Mitverantwortung trug: Sie hätte die Altenpflegerin nicht oder nur mit einer Aufsichtsperson arbeiten lassen dürfen. Die Pflegedienstleiterin zog ihre Berufung zurück und ist damit rechtskräftig verurteilt.

Die 11. Kleine Strafkammer des Landgerichts änderte das Urteil des Amtsgerichts: Da alle Beteiligung auf weitere Rechtsmittel verzichteten, ist die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.

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