Brandschutz Nach Hochhaus-Evakuierung: 70 weitere Häuser werden geprüft

Allein in Wuppertal stehen nach der Evakuierung des Hochhauses an der Heinrich-Böll-Straße Dutzende weitere Immobilien auf dem Prüfstand. Die Bewohner können vorerst nicht zurück.

 Nach der Evakuierung können die Bewohner des Wuppertaler Hochhauses vorerst nicht in ihre Wohnungen zurück.

Nach der Evakuierung können die Bewohner des Wuppertaler Hochhauses vorerst nicht in ihre Wohnungen zurück.

Foto: Michael Bergmann

Wuppertal. Nach der kurzfristigen Evakuierung des Hochhauses an der Heinrich-Böll-Straße sollen nun allein in Wuppertal noch etwa 70 weitere Gebäude geprüft werden. Die Stadt geht nach eigenen Angaben aber nicht davon aus, dass diese Häuser ebenfalls evakuiert werden müssen. In Deutschland sind nicht-brennbare Fassaden ab einer Gebäudehöhe von 22 Metern vorgeschrieben.

Die Rückkehr der Bewohner des evakuierten Hauses könnte sich hinziehen. Vorerst bleibt das Hochhaus unbewohnbar. Der Eigentümer des elfstöckigen Gebäudes müsste die gefährliche Fassadendämmung des Hauses beseitigen, er hat sich aber bislang nach Angaben der Stadt nicht dazu bereiterklärt. „Solange er sich weigert, können die Menschen nicht wieder einziehen“, sagte Jochen Braun vom Bau- und Wohnressort der Stadt.

Die meisten Bewohner hatten erst kurzfristig von der Räumung erfahren. Sie durften lediglich einen Koffer mitnehmen, können aber in den kommenden Tagen an der Seite eines Sicherheitsdienstes zurück ins Haus, um weitere Habseligkeiten zu holen. Bis zur Rückkehr in die Wohnung sollen sie in Gebäuden unterkommen, die ursprünglich für Flüchtlinge gedacht waren.

Das Hochhaus in Wuppertal hat elf Geschosse und 86 Wohnungen, es sind mehr als 70 Menschen betroffen. Bei der letzten Brandschau wurden nach Stadtangaben brennbares Isoliermaterial und eine Unterkonstruktion aus Holz festgestellt, zudem enge Flure und kurze Balkone. Außerdem gibt es demnach keine Brandmeldeanlage in dem Haus. Die Fluchtwege könnten im Fall eines Feuers schnell durch Rauch blockiert sein.

„Weigert sich der Eigentümer weiter, muss das in einem ordnungsbehördlichen Verfahren gelöst werden“, sagte Ressortleiter Braun weiter. Sicherlich könnten Zwangsgeld und ausfallende Miete den Besitzer des Hochhauses unter Druck setzen. dpa

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