Prozess Misshandlung: Geldstrafe für ehemalige Kita-Leiterin

Landgericht befasst sich mit Vorfällen in einer Langerfelder Einrichtung. Eltern sind enttäuscht vom Urteil.

 Eine Statue der Justitia.

Eine Statue der Justitia.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Recht kurz und bündig hat das Landgericht am Mittwoch im Berufungsverfahren gegen eine ehemalige Leiterin einer Kindertagesstätte in Langerfeld entschieden. Die mittlerweile 63 Jahre alte Frau wurde wegen Körperverletzung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro – 90 Tagessätze à 40 Euro – verurteilt. Das Landgericht folgte damit der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts, reduzierte allerdings die Geldstrafe um 800 Euro. Mit der Minimierung der Tagessätze von zunächst 110 auf 90 erfolgt zudem kein Eintrag ins Führungszeugnis der Frau. Das Urteil ist rechtskräftig, da sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung erklärten, keine Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Möglich wurde das schnelle Verfahren, weil sich die Verteidigung zu einer Rechtsmittelbeschränkung bereit erklärte und die bereits in erster Instanz verurteilten Taten nicht in Frage stellte. Dadurch wurde die Vernehmung von drei geladenen Zeuginnen nicht mehr nötig. Die Vorsitzende Richterin Kerstin Planken beschränkte bei sich bei ihrer Vernehmung auf die persönlichen Lebensumstände, in denen die Angeklagte derzeit lebt. Die 63-Jährige erklärte, sie habe „enorme körperliche und psychische Probleme“, weil sie die ihr zu Last gelegten Vorwürfe nicht nachvollziehen könne. Zudem berücksichtigte das Gericht, dass die Ermittlungen und das Verfahren gegen die Frau schon seit Sommer 2016 laufen. Überdies lagen dem Gericht Briefe von Eltern ehemaliger Kita-Kinder vor, in denen sie in Schutz genommen wurde.

In dem Berufungsverfahren ging es um drei von sieben angeklagten Taten, zu denen das Amtsgericht die ehemalige Kita-Leiterin im Oktober verurteilt hatte. So hatte die gelernte Erzieherin unter anderem ein vierjähriges Mädchen am Arm hochgerissen, ihr den Stuhl weggezogen und sie dann fallengelassen. In einem weiteren Fall hatte sie eine Vierjährige, die sich wegen eines wunden Pos nicht setzen wollte, zum Sitzen gezwungen. Die Taten hatten sich im März beziehungsweise November 2015 ereignet.

Die Eltern der misshandelten Kinder reagierten mit Unverständnis auf das Urteil. Vor allem die Aussage der Staatsanwältin, bei den Kindern seien „keine bleibenden Schäden“ entstanden, stieß auf lauten Widerspruch. Viele betroffene Kinder befänden sich in psychologischer Betreuung oder wiesen Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung auf, erklärte eine Mutter am Rande des Prozesses.

Angst haben die Eltern nun, dass die Verurteilte wieder die Leitung der Kita übernehmen könnte. Die Einrichtung hat Platz für 20 Kinder und wird von einer Eltern-Initiative geführt. Die 63-Jährige wurde im August 2016 von ihrem Posten beurlaubt, arbeitet aber weiterhin in der Verwaltung der Kita. Zudem ist sie Besitzerin und Bewohnerin des Hauses, in dem sich die Kita befindet. Der Kontakt zu den Kindern ist ihr untersagt.

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