Missbrauch: Haftstrafe für Stiefvater

Landgericht verurteilt 53-Jährigen zu fünfeinhalb Jahren Haft. Der Angeklagte hatte gestanden, "harmlose Sexspielchen" mit dem Kind gemacht zu haben.

Wuppertal. Zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe hat das Landgericht einen Vohwinkeler (53) verurteilt, der seine Stieftochter vom 8. bis zu ihrem 13. Lebensjahr sexuell missbraucht haben soll. Der Angeklagte hatte gestanden, "harmlose Sexspielchen" mit dem Kind gemacht zu haben, wie "Stripp-Poker", "Verstecken von Münzen im Intimbereich", sowie "Körperteile vermessen". Den laut Anklage "schweren sexuellen Missbrauch" bestritt er bis zuletzt.

Der Angeklagte nahm das Urteil wortlos, ohne sichtliche Regung entgegen. Noch ist der Richterspruch nicht rechtskräftig, der 53-Jährige - er ist mittlerweile aus Vohwinkel weggezogen - auf freiem Fuß.

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