Messerstich aus Eifersucht: Vier Jahre Haft

Bekannten der Ex lebensgefährlich verletzt: 28-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Wuppertal. Dass sein Opfer überlebt hat, war wohl auch sein Glück: Weil er im August 2011 einen Bekannten (23) seiner Ex-Freundin (22) mit einem Messerstich schwer verletzt hat, wurde ein 28-Jähriger am heutigen Mittwoch vom Landgericht zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Wäre sein Opfer an dem mindestens elf Zentimeter tiefen Stich, der Lunge und Leber verletzte, gestorben, hätte die Anklage wohl auf Totschlag plädiert — und ihm hätte eine deutlich längere Haftstrafe gedroht.

Das Motiv des geständigen 28-Jährigen war von Beginn an klar: Eifersucht. Obwohl er schon länger getrennt von der Mutter seiner zum Tatzeitpunkt einjährigen Tochter lebte, wollte er nicht, dass sie eine neue Beziehung eingeht. Als er dann erfuhr, dass die 22-Jährige unter anderem mit männlichen Bekannten einen mehrtägigen Angelausflug in Holland verbracht hatte, war es um seine Beherrschung geschehen: Auf offener Straße beschimpfte, schlug und trat er seine Ex-Freundin kurz nach der Rückkehr.

Ein Bekannter, der am Kurztrip nach Holland teilgenommen hat, kam ihr zur Hilfe. Der Angeklagte zog ein Messer und stach zu. Das Opfer wurde in einer Not-OP im Krankenhaus gerettet, ob bleibende Schäden durch die Verletzung bestehen bleiben, ist noch unklar. Aktuell befindet sich der Angeklagte noch auf freiem Fuß. Vom Haftrichter wurde er — nachdem er sich gestellt hatte — von der Haft verschont. Nach der Urteilsverkündung verzichteten jedoch alle Parteien auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig und der 28-Jährige wird demnächst seine Haftstrafe antreten. mst

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