Prozess-Ende Messerangriff in Wuppertaler Ausländerbehörde: Täter muss in psychiatrische Klinik

Wuppertal · Für eine ambulante Behandlung sei das Gefahrenpotenzial, das von dem Syrer ausgehe, zu hoch, so das Gericht. Der 21-Jährige hatte im Haus der Integration einen blutigen Angriff verübt.

Das Verfahren vor dem Landgericht endete am Montag.

Das Verfahren vor dem Landgericht endete am Montag.

Foto: Bernhard Romanowski

Der Angreifer, der eine 25-jährige Mitarbeiterin der Wuppertaler Ausländerbehörde niedergestochen hat, muss in eine geschlossene psychiatrische Klinik. Das ordnete das Landgericht am Montag an. In der Begründung hieß es: Eine ambulante Behandlung sei bei dem 21-Jährigen nicht möglich, weil das Gefahrenpotenzial zu hoch sei.

Am 12. August 2022 war der Mann im Wuppertaler Haus der Integration von hinten an die Sachbearbeiterin herangetreten, um ihr mit einem Küchenmesser in den Rücken zu stechen. Zwei Stiche gingen bis zu drei Zentimeter tief unter die Haut.

Zuvor soll sich der inzwischen Syrer über einen Rückforderungsbescheid des Jobcenters geärgert haben. Er habe ein Zeichen an Politik und Justiz senden wollen, so nicht mit Flüchtlingen umzugehen. Im Laufe der Verhandlung ging es auch um die paranoide Schizophrenie des Messer-Stechers.

(neuk)
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