Mehr Klarheit beim Buchen von Reisen im Internet

Die Verbraucherzentrale erklärt die neuen Regeln ab dem 1. Juli.

Ab 1. Juli gelten neue Regeln beim Pauschalreiserecht, die für mehr Klarheit und Verbraucherschutz auch beim Buchen von einzelnen Reiseleistungen in Online-Portalen und Reisebüros sorgen. Doch das neue Gesetz hat auch Verschlechterungen im Gepäck. Die Verbraucherzentrale in Wuppertal erläutert die wesentlichen Änderungen.

Verbrauchertipp

Verbundende Reiseleistungen künftig pauschal: Unternehmer, die mit Reisenden online einen Vertrag über eine einzelne Reiseleistung, etwa einen Flug, geschlossen haben, gelten künftig auch als Veranstalter einer Pauschalreise, wenn sie Kunden für dieselbe Reise einen Vertrag über eine weitere Reiseleistung, zum Beispiel einen Hotelaufenthalt, mit einem anderen Anbieter vermitteln. Dazu müssen sie Reisenden den Zugriff auf das Online-Buchungsverfahren des anderen Unternehmers ermöglichen sowie Namen, Zahlungsdaten und E-Mail- Adresse ihrer Kunden weiterleiten. Zusätzlich muss der weitere Vertrag spätestens 24 Stunden nach der Buchungsbestätigung für die erste Reiseleistung zustande kommen.

Insolvenzabsicherung ausgedehnt: Reisebüros oder Online-Reiseportale, die Kunden im Rahmen eines einzigen Kontakts mindestens zwei verschiedene Leistungen für eine Reise vermitteln und Zahlungen für diese Reiseleistungen entgegennehmen, müssen künftig als Vermittler dieser verbundenen Reiseleistungen eine eigene Insolvenzabsicherung vorlegen. Außerdem erhalten Urlauber ein Formblatt, aus dem hervorgehen muss, ob es sich bei der gebuchten Reise um eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung handelt.

Leistungsänderungen des Veranstalters möglich: Veranstalter erhalten auch mehr Spielraum, um Leistungen nach der Buchung noch zu verändern. Wird zum Beispiel das bereits gebuchte Hotel getauscht und stattdessen vom Veranstalter ein anderes Urlaubsdomizil gewählt, gilt diese Änderung als akzeptiert, wenn Reisende dieser nicht aktiv widersprechen.

Weniger Schutz bei Tagesreisen und Ferienwohnungen: Die neuen Regelungen gelten künftig nicht mehr für Ferienwohnungen und -häuser, die Urlauber über einen Reiseveranstalter gebucht haben. Auch Tagesreisen bis zu 500 Euro sind ausgenommen. Das bedeutet: Reisende können im Fall von Mängeln oder Insolvenz des Veranstalters künftig nicht mehr auf Preisminderung nach dem deutschen Pauschalreiserecht oder auf Rückzahlung von Anzahlungen bei diesen Angeboten pochen.

Fristverlängerung bei Reklamation von Reisemängeln: Bisher hatten Urlauber maximal einen Monat nach Rückkehr Zeit, um mögliche Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Künftig haben sie dafür zwei Jahre Zeit. Wie bisher müssen allerdings Mängel schon am Urlaubsort angezeigt und dokumentiert werden. Weitere Informationen unter

verbraucherzentrale.nrw/ reiserechtsberatung verbaucherzentrale.nrw/ reiserecht2018

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