„Mallorca-Mord“ vor BGH: Kaum Chancen für die Revisionen

Revision: Wird das Urteil gegen Torsten T. rechtskräftig?

Wuppertal. Jahrelang wurde wegen Mordes ermittelt: Doch am 22. August 2006 kam das Landgericht zum Ergebnis, dass die Tötung einer 15 Jahre alten Schülerin aus Lüdenscheid im Sommer 2002 auf Mallorca nicht als Mord, sondern als Körperverletzung mit Todesfolge zu werten ist. Der heute 42 Jahre alte Wuppertaler Kleinkriminelle Torsten T. wurde zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Jetzt steht die höchstrichterliche Beurteilung des Falles bevor. Am 28. Juni dieses Jahres wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über den so genannten "Mallorca-Mord" verhandeln.

Das ist nötig geworden, weil das Wuppertaler Urteil höchst umstritten ist. Verteidiger Klaus Sewald hält die Ermittlungsmethoden in dem Fall für rechtswidrig. Die Staatsanwaltschaft will Torsten T. zumindest wegen Totschlags verurteilt sehen (siehe Kasten rechts). Entsprechend wurden umfängliche Revisionsbegründungen an die Bundesanwaltschaft geschickt.

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