Mallorca-Mord: am Freitag zwei Psycho-Gutachten

Das Verfahren geht in dieser Woche auf die Zielgerade.

Wuppertal. Wie gehabt: Im Prozess um den Tod der 15 Jahre alten Schülerin Steffi R. aus Lüdenscheid im Sommer 2002 auf Mallorca gibt es keine stichhaltigen Spuren, die eindeutig auf den angeklagten Wuppertaler Torsten T. hinweisen. Am Mittwoch wurden vom Wuppertaler Landgericht zwei Experten als Zeugen gehört. Sie hatten Haare untersucht, die an der Leiche des Mädchens gefunden worden waren. Ergebnis: Die Haare sind dem 43-jährigen T. nicht zuzuordnen. Wenn T. wieder verurteilt wird, dann aufgrund einer Indizienkette. Und dazu gehören wohl auch die Gutachten über den psychischen Zustand des Wuppertalers. Freitag sollen zwei Sachverständige dazu aussagen. Zur Erinnerung: Im ersten Prozess war der Wuppertaler als voll schuldfähig eingestuft worden. Dazu attestiert die Gutachterin Torsten T. eine schwere Persönlichkeitsstörung. Seine vielen Vorstrafen zeugten davon, dass er nicht in der Lage sei, aus schlechten Erfahrungen zu lernen, hieß es damals. Auffällig seien seine sexuellen Probleme. Er sei immer wieder von Frauen zurückgewiesen worden. Nach Meinung der Experten damals könnten sich so Aggressionen aufgebaut haben. Ihre Rückschlüsse zogen die Gutachter damals wie heute aus dem, was die Beweisaufnahme erbrachte. T., der vor Gericht stets zu den Vorwürfen geschwiegen hat, wollte mit den Experten jedenfalls bislang nicht reden. Trotzdem deckt sich das, was die Gutachter damals herausgefunden haben wollen, mit der Anklageschrift: Die Ermittler gehen jedenfalls davon aus, dass der sogenannte Mallorca-Mord sexuell motiviert war. Am Mittwoch wurde übrigens noch ein Gutachter gehört. Der Mann hatte Ende der 90er Jahre mit Torsten T. zu tun. Fazit schon damals: T. sei gestört, leide offenbar unter anderem darunter, ein zu kleines Geschlechtsteil zu haben. Bislang nicht im Prozess eingeführt wurde die persönliche Bilanz des Angeklagten. Wie berichtet, hat T. ebenfalls in den 90er Jahren sein Leben zu Papier gebracht. Es ist eine traurige Geschichte, die von zerstrittenen Eltern, Heimaufenthalten, Krankheiten, massiven Minderwertigkeitskomplexen und notorischen Betrügereien handelt. Der Unterschied zum aktuellen Prozess: Diesmal geht es auch um die Frage, ob T. auch ein Gewalttäter ist. Plädoyers

Anträge Am Freitag werden neben den Gutachten auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwartet.

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