Sporthallen : Städtische Hallen bleiben für den Vereinssport doch noch zu
Wuppertal Eine schulische Nutzung hat laut Corona-Betreuungsverordnung Vorrang vor einer sonstigen. Das steht im Widerspruch zu der Coronaschutzverordnung des Landes. Der Wuppertaler Krisenstab reagierte.
In der vergangenen Woche hatte es nach den vom Land verkündeten Lockerungen der Corona-Schutzbestimmungen noch geheißen, die städtischen Sporthallen sind ab 11. Mai für den Vereinssport geöffnet. Doch an diesem Freitag ordnete der Wuppertaler Krisenstab an, dass alle städtischen Turn- und Sporthallen geschlossen bleiben müssen, weil sie von dem Landeserlass ausgenommen seien. Nur private Hallen und solche in Vereinseigentum dürfen wieder in Betrieb gehen.
Hintergrund ist, dass die allermeisten städtischen Turn- und Sporthallen von Schulen genutzt werden. Die Schulen sind auf die Hallenflächen angewiesen, um Unterricht und Klausuren unter den Abstands- und Hygieneregeln organisieren zu können. Auch die Notbetreuung des Offenen Ganztags nutze die Hallen.
„Da widersprechen sich die Coronaschutzverordnung und die Coronabetreuungsverordnung“, erläutert Thomas Hornung, stellvertretender Leiter des Sport- und Bäderamtes. Während laut Cororonaschutzverordnung die Hallen unter Auflagen wieder zu öffnen waren, sei laut Coronabetreuungsverordnung dort ausschließlich eine schulische Nutzung erlaubt. „Dieser Widerspruch ist in dieser Woche allgemein aufgefallen“, so Hornung.