Sport und Corona Neu: Ausnahme für 16- und 17-Jährige

Wuppertal · Laut neuer Coronaschutzverordnung, die ab Samstag gilt, darf nun auch für 16 und 17 Jahre alte Schüler für den aktiven Sportbetrieb eine Ausnahme von der „G-Regel gemacht werden.

 Auch für 16- und 17-jährige Schüle, gibt es künftig beim Sporttreiben eine Ausnahme von der 2-G-Regel. Betroffen davon ist auch die U 17 des Wuppertaler SV. Deren Spiel an diesem Wochenende war aber bereits zuvor abgesagt worden.

Auch für 16- und 17-jährige Schüle, gibt es künftig beim Sporttreiben eine Ausnahme von der 2-G-Regel. Betroffen davon ist auch die U 17 des Wuppertaler SV. Deren Spiel an diesem Wochenende war aber bereits zuvor abgesagt worden.

Foto: Fries, Stefan (fri)

Durch die ab Samstag geltende Coronaschutzverordnung gibt es für aktive Sportler nur wenige Abweichungen gegenüber der schon geltenden grundsätzlichen 2G-Regel. Das teilten Stadtsportbund und Sportamt am Freitag mit. Neu hinzugekommen sei die Ausnahme für 16- und 17-jährige Schülerinnen und Schüler, die für die Sportausübung den bis 15 Jahre alten gleichgestellt werden und durch die Schule als getestet gelten (Schülerausweis erforderlich).

Grundsätzliche bleibe es aber bei der 2G-Regel (geimpft und genesen) im Sportbereich für Zuschauende, Eltern und Aktive ab 16 Jahre.

Auch auf die jetzt geltende Zuschauerbegrenzung weist die Stadtsportbund hin:

Die Zuschauerbegrenzung für Veranstaltungen greift erst ab 1000 Zuschauenden (50 % der regulären Höchstkapazität oder oberhalb einer absoluten Zahl von 1000 Zuschauenden die zusätzliche Auslastung von höchstens 30 % der über 1000 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität).

Die Zuschauerhöchstgrenzen werden drinnen auf 5000, draußen auf 15 000 festgelegt.

Die Coronaschutzverordnung im Wortlaut unter

https://www.land.nrw/media/25554/download

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