Freizeitsport : Hindernislauf Osterholz soll Hürden nehmen
Wuppertal Veranstalter hofft trotz tausender Starter für September auf Genehmigung durch die Stadt. Unter anderem muss das Gesundheitsamt prüfen, ob Coronaschutzauflagen eingehalten werden können.
Fast 7000 Teilnehmer nahmen im Vorjahr am Hindernislauf XLetix -NRW teil, der als Teil der Serie dieses Veranstalters zum dritten Mal in der atemberaubenden Kulisse des Steinbruchs Osterholz in Wuppertal-Dornap über die Bühne ging. Für den 5. September ist dort das nächste Xletix-Spektakel geplant, und bereits mehrere tausend Starter haben sich dafür angemeldet - die meisten, bevor Corona überhaupt ein Thema wurde, schließlich lockten Frühbucherrabatte. Ein Rücktrittsrecht gibt es ausdrücklich nur, wenn die Veranstaltung offiziell abgesagt ist, wie das bereits mit den im Zeitraum Juni bis August geplanten XLetix-Hindernisläufen in München, Innsbruck und Hamburg geschehen ist. Am Event in Wuppertal will der Veranstalter genau wie an den folgenden in Grömitz und Berlin aber festhalten, auch wenn Großveranstaltungen bis 31. Oktober verboten sind. Natürlich geht es auch um viel Geld. Für den Fall einer Absage, bietet die Xletix GmbH den Startern bei Buchungspreisen von derzeit 64 bis 94 Euro mehrere Optionen - von Umbuchung auf ein anderes Event, über Gutscheine bis hin zu einer 100-prozentigen Rückerstattung. Die wird aber mit dem freundlichen Hinweis versehen, zu bedenken, dass man dann vermutlich Mitarbeiter entlassen müsse.
Ob dem Veranstalter von den Wuppertaler Behörden die Erlaubnis für die Xletix-NRW erteilt wird, kommt wohl entscheidend auf das Hygiene- und Veranstaltungskonzept an, das beim Gesundheits- und Ordnungsamt vorzulegen ist. Prinzipiell involviert ist auch das Bauamt, wie zu hören ist, da es sich bei dem Steinbruch um ein abgeschlossenes Betriebsgelände handelt. Ordnungsdezernent Matthias Nocke hat intern um Klärung gebeten, nachdem die Veranstaltung auch im Corona-Krisenstab der Stadt ein Thema war.
Generell, so die Auskunft des Ordnungsamts handelt es sich um eine Sportveranstaltung, die laut Coronaschutzverordnung zulässig ist, wenn die Zuschauerzahl 100 nicht überschreitet. Die Teilnehmerzahl sei dabei nicht begrenzt. Von daher könne sie stattfinden, wenn die übrigen Genehmigungen vorlägen.