Urteil gegen zwei Männer Lebenslange Haft für tödliche Messerstiche am Kipdorf in Wuppertal

Wuppertal · Das Gericht in Wuppertal verurteilte die beiden Angeklagten wegen besonders schwerem Fall des Totschlags. Man sei überzeugt, dass beide nach einem gemeinsamen Plan handelten.

Lebenslange Haft für tödliche Messerstecherei in Wuppertal
Foto: Katharina Rüth

Die beiden Männer waren schon blass, als sie in den Gerichtssaal geführt wurden. Und das Gericht verkündete dann auch eine sehr hohe Strafe: Lebenslange Haft für die 25 und 31 Jahre alten Angeklagten. Sie wurden schuldig gesprochen für Totschlag, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Dabei ging das Gericht von einem besonders schweren Fall des Totschlags aus.

Das Gericht ist überzeugt, dass die beiden Angeklagten ebenso wie die beiden jüngeren Beteiligten, die nach Jugendstrafrecht jeweils zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt sind, nach einem gemeinsamen Plan handelten und die beiden Opfer töten wollten. Am 18. August 2017 war es auf der Straße Kipdorf in Elberfeld zu einer Messerstecherei gekommen. Am Ende war ein 31-Jähriger tot, sein Bruder (25) schwer verletzt.

Hintergrund war ein Streit zwischen zwei Familien, die zunächst freundschaftlich verbunden waren. Doch über den Betrieb einer Shisha-Bar in Elberfeld zerstritten sie sich. Bei einer zufälligen Begegnung bei einem Friseur soll sich die Stimmung aufgeheizt haben, kurz danach kam es zu der Auseinandersetzung mit tödlichen Folgen.

Brüder fassten laut Gericht Plan

Das Gericht war überzeugt, dass die beiden Angeklagten sowie zwei jüngere Mitglieder der Familie in einer nahegelegenen Wohnung den Plan fassten, die beiden Brüder der anderen Familie zu töten. Dass sie deshalb die großen Messer, die zum Teil als Macheten bezeichnet wurden, mitnahmen.

Zeugenaussagen seien glaubwürdig, nach denen der 31-Jährige zweimal zugestochen habe – erst in den Rücken des jüngeren Opfers, dann in den des älteren. Die Tat sei aber allen Beteiligten zuzurechnen, da sie gemeinsam die Tötung geplant hätten.

Die Angeklagten hatten sich verteidigt, sie seien nur einem der jüngeren Familienangehörigen zu Hilfe geeilt, der von den Brüdern der anderen Familie auf der Straße angegangen worden sei. Beide bestritten, den tödlichen Stich gesetzt zu haben. Das glaubte das Gericht nicht. Die Angeklagten und ihre Familie hätten sich durch die andere Familie gedemütigt gefühlt: „Durch die aufgestaute Wut ist es zu dem Tatentschluss gekommen“, so der Vorsitzende Richter.

Während der 31-Jährige die Urteilsbegründung mit gesenktem Kopf anhörte, war dem 25-Jährigen seine Erregung anzumerken. Einmal sprang er auf, rief: „Die Shisha-Bar interessiert uns gar nicht!“, wurde aber zur Ruhe ermahnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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